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03.02.2016 11:45 Alter: 8 yrs
Kategorie: Ordnungsamt

Antrag zur Förderung der Vereinsarbeit der Gemeinde Hünfelden für das Jahr 2015


Sehr geehrte Vereinsvorstände,
sehr geehrte Damen und Herren,  

                                                             

den Vereinen der Gemeinde Hünfelden werden auf Antrag im Rahmen der neuen Vereinsförderungsrichtlinien und Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuwendungen gewährt.

 

Besonders weisen wir darauf hin, dass für die prozentuale Förderung nachgewiesener Aufwendungen zum Bau und der Sanierung vereinseigener Gebäude und Sportanlagen eine objektive Kostenermittlung durch einen Architekten oder Bauleiter (nach DIN 276) über die Gesamtkosten erforderlich ist. Dies gilt auch für die nachgewiesene Eigenleistung. Nicht im Zusammenhang mit einer gesamten Baumaßnahme stehende Aufwendungen werden ebenfalls weiterhin bezuschusst.

 

Dem Zuschussantrag sind grundsätzlich für alle Ausgaben die quittierten Originalrechnungen sowie eine Zusammenstellung beizufügen.

 

Anbei finden Sie den erforderlichen Fragebogen zu den Vereinsförderungsrichtlinien.

 

Der Antrag ist bis spätestens 01.04.2016 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Es zählt das Datum des Posteingangsstempels der Gemeinde Hünfelden.

 


Später eingehende oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

 


Hier finden Sie die Neufassung der Vereinsförderungsrichtlinien sowie den Fragebogen zur Zuschussbeantragung oder können bei Frau Weigel, Zimmer E10, abgeholt werden.

 

Ein Einzelversand der Antragsformulare an die Vereine wird in diesem Jahr letztmalig erfolgen. Wir bitten um Beachtung.

 

Für eventuelle Fragen steht ihnen Frau Weigel unter der Rufnummer 06438-838-28 zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen aus dem Hünfeldener Rathaus

 

Silvia Scheu-Menzer, Bürgermeisterin