Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Zur Vermeidung von Beschädigungen im Zuge von Mäharbeiten auf unseren Friedhöfen werden alle Inhaber von Grabstätten, deren Lage sich am Rand eines Grabfeldes befindet gebeten, entlang der äußeren Begrenzungen des Grabes eine Fläche von 50 cm Breite mit Kies anzufüllen. Das hierfür vorgesehene Material, sowie Transporthilfen werden auf unseren Friedhöfen vorgehalten.
Auf Rasengrabfeldern ist das Einfassen von Grabstätten mit Kies untersagt!
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Scheu-Menzer, Bürgermeisterin