Bauleitplanung der Gemeinde Hünfelden
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Grasweg“ im Ortsteil Ohren im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier:
In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat in ihrer Sitzung am 19.11.2015 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Grasweg“ im Ortsteil Ohren gem. § 10 Abs. 1 als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Planausschnitt zu entnehmen.
Mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan wirk-sam.
Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB kann von jedermann in der Gemeindeverwaltung, Le Thillay-Platz in 65597 Hünfelden während der üblichen Sprechzeiten von jedermann im Rathaus der Gemeinde Hünfelden, OT Kirberg, Le Thillay Platz, Zimmer 1.12, eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Dienststunden sind:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem Gemeindevorstand der Gemeinde Hünfelden unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hünfelden, den 20.02.17
Der Gemeindevorstand
Silvia Scheu-Menzer, Bürgermeisterin