Neuigkeiten, Detailansicht

01.03.2017 12:29 Alter: 7 yrs
Kategorie: Bauamt

Bauleitplanung der Gemeinde Hünfelden Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Grasweg“ im Ortsteil Ohren im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)


Bauleitplanung der Gemeinde Hünfelden
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Grasweg“ im Ortsteil Ohren im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

hier:
In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat in ihrer Sitzung am 19.11.2015 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Grasweg“ im Ortsteil Ohren gem. § 10 Abs. 1 als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Planausschnitt zu entnehmen.
Mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan wirk-sam.

Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB kann von jedermann in der Gemeindeverwaltung, Le Thillay-Platz in 65597 Hünfelden während der üblichen Sprechzeiten von jedermann im Rathaus der Gemeinde Hünfelden, OT Kirberg, Le Thillay Platz, Zimmer 1.12, eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Dienststunden sind:

Montag bis Freitag von     8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch  17.30 Uhr bis 18.30 Uhr

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem Gemeindevorstand der Gemeinde Hünfelden unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.


Hier finden Sie den Plan. 


Hünfelden, den 20.02.17
Der Gemeindevorstand

Silvia Scheu-Menzer, Bürgermeisterin