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06.12.2017 10:40 Alter: 6 yrs
Kategorie: Rathaus

Bekanntmachung der Verlängerungssatzung zur Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes „Auf der roten Erde“ in den Gemarkungen Heringen, Mensfelden, Nauheim und Neesbach


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat in ihrer Sitzung am 21.11.2017 einen Beschluss über die Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes  „Auf der roten Erde“ gefasst. Er besteht aus der nachfolgenden Satzung und der Übersichtskarte.

Hünfelden, den 01.12.17
Der Gemeindevorstand


Silvia Scheu-Menzer,  Bürgermeisterin


Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes  „Auf der roten Erde“ (Verlängerungssatzung)

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2016 (GVBl. S. 167), und des § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, zuletzt geändert am 04.05.2017 (BGBl. I Nr. 25 v. 12.05.2017, S. 1057), hat die Gemeindevertretung in Hünfelden am 21.11.2017 die Verlängerung der Satzung für das Gebiet des Bebauungsplanes „Auf der roten Erde“ beschlossen:


§ 1 Gegenstand der Satzung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat  am 19.11.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der roten Erde“ zur Steuerung von Standorten für Windenenergieanlagen in den Gemarkungen Heringen, Mensfelden, Nauheim und Neesbach beschlossen.

Die am 07.01.2016 in Kraft getretene und für 2 Jahre geltende Veränderungssperre wird in der Fassung der nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.11.2017 ausgefertigten und am 01.12.2017 in Kraft getretenen Änderungssatzung für das Plangebiet um ein weiteres Jahr verlängert.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Verlängerungssatzung zur Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes „Auf der roten Erde“ ist dem nachfolgend abgedruckten Plan zu entnehmen.

§ 3 In-Kraft-Treten

Diese Verlängerungssatzung tritt am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
Sie tritt nach Ablauf der einjährigen Verlängerung der Veränderungssperre am 08.01.2019 außer Kraft. Sie tritt auf jeden Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist.

Hier finde Sie den Übersichtsplan Geltungsbereich (unmaßstäblich).