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07.03.2018 10:50 Alter: 6 yrs
Kategorie: Bürgerservice

Öffentliche Hinweispflicht der Meldebehörden über Widerspruchsrechte ihrer Einwohner vor Wahlen


Melderecht;
Öffentliche Hinweispflicht der Meldebehörden über Widerspruchsrechte ihrer Einwohner vor Wahlen

Hiermit weisen wir vorsorglich alle Einwohnerinnen und Einwohner Hünfeldens auf folgendes Widerspruchsrecht hin:

Gem. § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) haben Sie die Möglichkeit, gegen die Übermittlung ihrer Daten (§ 50 Abs. 1 bis 3 BMG) an Parteien, an Träger von Wahlvorschlägen oder an Wählergruppen auf staatlicher und kommunaler Ebene widersprechen zu können.

Sollten Sie Rückfragen haben, steht Ihnen das Team Bürgerbüro der Gemeinde Hünfelden, gerne auch telefonisch, unter den Rufnummern 06438/838 25, 838 27 oder 838 29 zur Verfügung.

Hünfelden, den 12.03.2018


Silvia Scheu-Menzer, Bürgermeisterin