Dorfkernsanierung

Die Dorfkernsanierung in der Gemeinde Hünfelden wurde im Jahr 2004 ins Leben gerufen. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.11.2012 die Änderung der Förderrichtlinien, der Auflagen sowie des Förderantrages zum 01.01.2013 beschlossen. Eine weitere Änderung der Förderrichtlinien hat die Gemeindevertretung zum 01.01.2016 beschlossen. Eine weitere Änderung ersetzt die aktuelle Richtlinie vom 24.11.2015 und tritt am 01.05.2022 in Kraft

Die Dorfkernsanierung orientiert sich an folgenden Leitbildern:

  • Erhaltung der Ortskerne (städtebaulich, Wohnqualität)
  • Sicherung der dörflichen Lebensqualität (baulich und sozial)
  • Sicherung und Sanierung erhaltenswerter Bausubstanz (Vermeidung von Leerstand)
  • Maßvolle Siedlungsentwicklung (schonender und sparsamer Umgang mit verfügbaren Flächenresourcen) durch Bauleitplanung im Dorfkernbereich

Gefördert werden einezelne Maßnahmen an Gebäuden und Außenanlagen, die vor 1945 errichtet wurden, sowie die Bebauung vorhandener Baulücken.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien sowie den Auflagen zur Dorfkernsanierung.

Hier finden Sie den Förderantrag zur Dorfkernsanierung.