Schwarzstorch

Im Januar 2012 wurde das „Tierökologische Gutachten zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Steuerung von Standorten für Windenergieanlagen“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Das vollständige Gutachten kann hier eingesehen werden. Die wesentlichen Ergebnisse sind grafisch in der folgenden Themenkarte dargestellt.

In dem Gutachten wird zum Schutz des seit 2011 bekannten Schwarzstorch-Vorkommens vorgeschlagen, dass Flugkorridore nach Südwesten, Westen und Norden freigehalten werden, eine Bauzeitenbeschränkung auf die Zeit außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit (März bis August) vorgenommen wird, Nahrungshabitate zusätzlich geschaffen werden - z.B. Renaturierung des Mühlbaches zwischen Heringen und Mensfelden mit Anlage von Feuchtbiotopen, Renaturierung weiterer Fließgewässer im Gemeindegebiet.

Nach Bekanntmachung des Tierökologischen Gutachtens gab es einen Abstimmungstermin am 12.03.12 bei der Oberen Naturschutzbehörde in Wetzlar. An dem Gespräch nahmen neben Bürgermeisterin Silvia Scheu-Menzer und dem Umweltbeauftragten Michael Becker Vertreter der Oberen Naturschutzbehörde und des Immissionsschutzdezernates beim RP Gießen, der Staatlichen Vogelschutzwarte f. Hessen sowie des Ingenieurbüros für Umweltplanung (IBU) und des Planungsbüros Holger Fischer teil.

Im Ergebnis wurde festgehalten, dass über eine so genannte „Funktionsraumanalyse“ die Flugbewegungen der Schwarzstörche genauer ermittelt und die Beziehungen zwischen dem Bruthorst und den Nahrungshabitaten in einer Karte dargestellt werden sollen.

Unsere Störche kehrten zwischenzeitlich im März – das Männchen bereits am 7. März! - aus ihrem Überwinterungsgebiet in Spanien zu ihrem Horstbaum zurück und zogen in diesem Jahr 4 Jungstörche auf. Gegen Ende August verließen uns die Störche wieder in Richtung Süden.

Die Beobachtungen durch die Mitarbeiter von IBU während der Anwesenheit der Störche, die u.a. durch private Meldungen, Mitteilungen des Revierleiters Armin Wiche und der gemeindlichen Forstbediensteten  sowie des NABU Hünfelden ergänzt wurden, wurden in einer Karte zusammengefaßt.

Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die Störche vom Horststandort aus betrachtet in alle Himmelsrichtungen ausfliegen – offensichtlich gibt es überall in der Region attraktive Nahrungshabitate. Allerdings lässt sich bei der Häufigkeitsverteilung der Flüge ein Schwerpunktraum identifizieren: Von den ca. 35 kartierten Flugbewegungen konzentriert sich die Hälfte auf einen Kreissektor, der vom Süden bis in den Westen reicht. Wenn man sich das Ziffernblatt einer Uhr bildlich vor Augen hält, liegt der stärker frequentierte Bereich zwischen 6 und 10 Uhr. Legt man nun eine Verlagerung der Anlagenstandorte vom Horstbaum weg nach Westen/Nordwesten zugrunde, hält der Windpark einen Anteil zwischen 30 und 40 % der überflogenen/frequentierten Waldfläche.

Bei der Ergebnisbesprechung am 04.07.12 in Wetzlar - in gleicher Runde wie im März – verständigte man sich auf das folgende weitere Vorgehen: Das Büro IBU erstellt in Abstimmung mit der Gemeinde eine Lenkungskonzeption für den Schwarzstorch. Als Aufgabenstellung wurde formuliert, kurz- bis mittelfristig umzusetzende Maßnahmen darzustellen, die zu einer deutlichen Risiko-Minimierung für den Schwarzstorch führen sollen. Für solche Maßnahmen kommen konfliktfreie, d.h. durch Windenergieanlagen nicht belastete Flächen und Landschaftsbereiche im nordwestlichen und östlichen/nordöstlichen Gemeindegebiet in Frage.

Das Ergebnis wurde bei einer Konzeptvorstellung am 25.07.12 in Wetzlar in erweiterter Runde erläutert und diskutiert. Zu diesem Gespräch wurden auch Vertreter des örtlich-regionalen Vogelschutzes (NABU, BUND, HGON) eingeladen. 
Die Konzeption zeigt auf, wie nahrungssuchende Störche in Bereiche abseits des geplanten Windparks gelockt werden können, um das Konfliktpotenzial zu minimieren.
In die Konzeption wurden Maßnahmen aufgenommen, die durch gegebene Flächenverfügbarkeit kurz- bis mittelfristig umsetzbar sind. Die vorgeschlagenen Maßnahmen liegen in verschiedenen Abständen zum Brutplatz:

  1. Entfichtung von Waldbächen nördlich des Horstes im Kirberger Wald; z. T. bereits umgesetzt
  2. Aufwertung des Mühlbachs in den Gemarkungen Heirngen und Mensfelden auf drei gemeindeeigenen Grundstücken (Vernässung von Grünland, Schaffung von Auskolkungen)
  3. Nach der erfolgten Umsetzung des Wege- und Gewässerplans der Flurneuordnung am Wörsbach könnten auf gemeindeeigenen Grundstücken und im Uferstreifen des Wörsbaches Auskolkungen, Flutmulden etc. angelegt werden
  4. Anlage eines größeren Stillgewässers im Waldbereich „Die See“ im Dauborner Wald
  5. Vernässungsmaßnahmen auf gemeindeeigenen Grundstücken (Grünland) am nördlichen Waldrand des Brutwaldes (Gemarkung Kirberg)