Bestattungen

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In Hünfelden verfügt jeder Ortsteil über seinen eigenen Friedhof. Alle Friedhöfe sind mit Leichenhallen ausgestattet. Trauerhallen stehen auf den Friedhöfen der Ortsteile Kirberg, Heringen, Neesbach, Mensfelden und Ohren zur Verfügung. In den Ortsteilen Dauborn und Nauheim bilden die Friedhöfe eine Einheit mit den Gotteshäusern der evangelischen Kirchengemeinden.

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Grabarten

Folgende Grabarten stehen zur Verfügung:

Erdbestattungen:

  • Reihengräber
  • Doppelgräber (Wahlgrabstätte/Kaufgrab)

Feuerbestattungen:

  • Urnenreihengräber
  • Urnenrasengräber
  • Urnenwandgräber (Wahlkaufgräber/Kaufgräber)
  • anonyme Urnengräber (nur im Ortsteil Kirberg)

Vergabe von Grabstellen und Bestattungsterminen

Die Vergabe von Grabstellen und Terminen für die Durchführung von Trauerfeiern, Beerdigungen oder Beisetzungen erfolgt durch die Friedhofsverwaltung der Gemeinde. Bitte beachten Sie die vorgeschriebenen Restnutzungszeiten für die Beilegung von Urnen in bestehende Reihengräber.

Errichtung von Grabmalen

Für die Errichtung von Grabmalen ist die vorherige Genehmigung der Gemeinde erforderlich. Es gelten die Gestaltungsrichtlinien der Friedhofsordnung. Bitte beachten Sie die Einschränkungen bei Urnenwandgräbern und Urnenrasengräbern (s. Merkblätter).

Friedhofsordnung

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Verhalten Sie sich bitte ruhig, und der Würde des Ortes angemessen.

Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. U. a. ist nicht gestattet, Tiere mitzubringen (außer Blindenhunden), Wege mit Fahrzeugen zu befahren (insbesondere mit Zweirädern und Kraftfahrzeugen), Friedhofsabfälle außerhalb der Container abzulegen oder Abraum und Abfälle von außerhalb in den Containern zu entsorgen.

Bitte beachten Sie die bestehenden Vorschriften der Friedhofsordnung.