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17.01.2024 16:01 Alter: 106 days
Kategorie: Rathaus, Ordnungsamt

Winterdienst


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

durch den Wintereinbruch haben uns wieder einige Nachfragen bezüglich der Regelungen zum Winterdienst erreicht.

Grundsätzlich sind alle Grundstückseigentümer nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hünfelden dazu verpflichtet - neben der allgemeinen Reinigungspflicht - im Winter auch den Bürgersteig entlang der Grundstücke von Schnee und Eis zu räumen. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet. Selbstverständlich können Sie untereinander anderer Regelungen treffen, soweit die Räumung des Gehweges gewährleistet ist.

Die Räumpflicht gilt von 07:00 bis 20:00 Uhr und ist bei Schneefall jeweils unverzüglich vorzunehmen. Schnee und Eis ist dabei möglichst auf dem eigenen Grundstück abzulagern. Ist dies unmöglich darf der Verkehr nicht mehr als notwendig beeinträchtigt werden.

Vor allem sollte an die Menschen gedacht werden, die im Winter auf die sichere Begehbarkeit der Bürgersteige angewiesen sind!

Darüber hinaus bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger darum, ihre Fahrzeuge stets gemäß der Straßenverkehrsordnung zu parken, im Optimalfall auf dem eigenen Grundstück. Dadurch tragen auch Sie dazu bei, dass die Mitarbeiter des Gemeindebauhofs und der Straßenmeisterei ungehindert ihrer Räum- und Streutätigkeit nachgehen können.

Im Interesse der Allgemeinheit bitten wir beim Abstellen der Fahrzeuge grundsätzlich darauf zu achten, dass neben den Streufahrzeugen im Winter, jederzeit Rettungsdienste und Feuerwehr ungehindert passieren können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Scheu-Menzer, Bürgermeisterin