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18.01.2017 10:27 Alter: 7 yrs
Kategorie: Rathaus

Erstattung von Abfallgebühren durch den Landkreis Limburg-Weilburg


Im Rahmen der Einführung von Sozialkriterien gewährt der Landkreis Limburg-Weilburg gemäß Kreistagsbeschluss vom 08.07.2005 auf Antrag die Erstattung der Abfallgebühren für das dritte und jedes weitere Kind.

Nach dem Beschluss muss es sich hierbei um im Landkreis Limburg-Weilburg wohnhafte Familien mit mehr als zwei Kindern (Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) handeln.
Diese müssen in einem gemeinsamen Haushalt leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sein. Außerdem dürfen die Abfallgebühren nicht bereits im Rahmen anderer Leistungen übernommen bzw. erstattet worden sein.

Die Abfallgebührenerstattung für das Jahr 2016 wird ab dem 01.01.2017 im Auftrag des Kreises nunmehr direkt durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Limburg-Weilburg (AWB) bearbeitet.

Die Antragstellung  für die Abfallgebührenerstattung betreffend das Kalenderjahr 2016 muss bis zum 31. März 2017 erfolgen.

Die Antragsunterlagen sind im Bürgerbüro der Kreisverwaltung in Limburg (Gebäude Schiede 43) oder beim AWB (Niederstein Süd auf der Kreisabfalldeponie Beselich) erhältlich.

Antragsteller, die im kompletten Jahre 2016 oder in einigen Monaten in einer Mietwohnung gewohnt haben müssen eine Anlage „Vordruck Erklärung Vermieter“ vom jeweiligen Vermieter ausfüllen lassen und diese dem Antrag beilegen.


Der Antrag selbst kann wie bisher bei der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg, Schiede 43 in 65549 Limburg abgegeben oder auch direkt beim AWB, Niederstein-Süd in 65614 Beselich, eingereicht werden.   Informationen und Anträge zum Ausfüllen und Herunterladen finden sie auf der Homepage des AWB;http://www.awb-lm.de/generator/erstattung_von_abfallgebueh.php.