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13.06.2017 09:48 Alter: 7 yrs
Kategorie: Rathaus

Fälligkeit von Steuern und Abgaben - Hundesteuer


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie gerne daran erinnern, dass am 01.07.2017 die Hundesteuer zur Zahlung fällig wird.

Zur Einhaltung des Fälligkeitstermins achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Überweisung der angeforderten Beträge.

Bei allen Zahlungen auf unsere Bankkonten vermerken Sie bitte ihr vollständiges Kassenzeichen.

Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Zahlung richtig verbucht werden kann und Sie nicht unberechtigt eine Mahnung erhalten.

Bei Zahlungspflichtigen, die unserer Gemeindekasse einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden die fälligen Beträge in der 28. Kalenderwoche abgebucht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Bescheide für 2017 nur erstellt worden sind, wenn sich Veränderungen, wie z.B. An- oder Abmeldung eines Hundes, ergeben haben.
Für Steuerschuldner, die 2017 keinen Hundesteuerbescheid erhalten haben, gilt weiterhin der zuletzt erstellte Bescheid.

Für Ihre eventuellen Fragen steht Ihnen gerne Frau Katharina Werner, Tel: 06348/838-34, zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Scheu-Menzer, Bürgermeisterin