Ausscheiden eines Mitgliedes aus der Gemeindevertretung und Nachrücken einer Ersatzperson

Der aufgrund des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden gewählte Bewerber Herr Bernd Wahl, wohnhaft Hainstraße 27 in 65597 Hünfelden-Ohren, hat sein Mandat im Gemeindevorstand gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) zum 31.12.2023 niedergelegt.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.12.2023 hat der für den Wahlvorschlag der SPD gewählte Bewerber Herr Rüdiger Schmid, wohnhaft Waldstraße 9 in 65597 Hünfelden-Heringen, gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG auf sein Mandat in der Gemeindevertretung zum 31.12.2023 verzichtet und wurde sodann zum 01.01.2024 in den Gemeindevorstand gewählt.

Gemäß § 34 Abs. 3 KWG in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich fest, dass bei der Nachfolge für das frei gewordene Mandat in der Gemeindevertretung

  1. der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der SPD mit den meisten Stimmen, Herr Frank Kimpel-Stephan, wohnhaft Sintersbacher Straße 12 in 65597 Hünfelden-Kirberg, auf sein Mandat verzichtet hat und daher nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 KWG bei der Nachfolge unberücksichtigt bleibt,
  2. der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der SPD mit den meisten Stimmen, Herr Sascha Jeckel, wohnhaft Nassauer Straße 42 in 65597 Hünfelden-Dauborn, auf sein Mandat verzichtet hat und daher nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 KWG bei der Nachfolge unberücksichtigt bleibt,
  3. die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der SPD mit den meisten Stimmen, Frau Hannah Marie Schmidt auf Grund ihres Wegzuges aus dem Gemeindegebiet ihre Wählbarkeit verloren hat und nach § 34 Abs. 2 Nr. 3 KWG i.V.m. § 33 Abs. 1 Nr. 2 KWG bei der Nachfolge unberücksichtigt bleibt,
  4. die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der SPD mit den meisten Stimmen, Frau Anita Dörner, wohnhaft Am Fußgraben 25 in 65597 Hünfelden-Heringen, nach § 34 Abs. 1 KWG in die Gemeindevertretung nachrückt. Durch diese Feststellung hat sie das Mandat erworben.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 25 des KWG jede wahlberechtigte Person von Hünfelden, innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung ihrer Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn sie eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin, Frau Annika Jäger, Le Thillay-Platz, Zimmer E.12, 65597 Hünfelden einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Hünfelden, den 25.01.2024 gez. Annika Jäger Gemeindewahlleiterin

Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl 2023

Hier finden Sie die Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl am 08. Oktober 2023.