wir möchten Sie gerne daran erinnern, dass am 01.07.2026 die Hundesteuer zur Zahlung fällig wird. Zur Einhaltung des Fälligkeitstermins achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Überweisung der angeforderten Beträge. Bei allen Zahlungen auf unsere Bankkonten vermerken Sie bitte Ihr vollständiges Kassenzeichen. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Zahlung richtig verbucht werden kann und Sie nicht unberechtigt eine Mahnung erhalten. Bei Zahlungspflichtigen, die unserer Gemeindekasse einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden die fälligen Beträge zum 15.07.2026 eingezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass Bescheide für 2026 nur erstellt worden sind, wenn sich Veränderungen, wie z.B. An- oder Abmeldung eines Hundes, ergeben haben. Für Steuerschuldner, die 2026 keinen Hundesteuerbescheid erhalten haben, gilt weiterhin der zuletzt erstellte Bescheid. Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 60,00 EUR, für den zweiten Hund 100,00 EUR, für jeden dritten und …
Bauleitplanverfahren Bebauungsplan „Hinterm Kirchhof“ mit paralleler 39. Flächennutzungsplanänderung, Ortsteil Heringen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und des Inkrafttretens des Bebauungsplanes gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)