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21.06.2021 13:25 Alter: 3 yrs
Kategorie: Rathaus

Hinweise für die Benennung der Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte (OLW)


- Amtliche Bekanntmachung -

Der Gebietsagrarausschuss (GAA) der Landkreise Limburg-Weilburg, Rheingau Taunus und der Stadt Wiesbaden informiert:

Der Landesagrarausschuss (LAA) hat grundsätzliche Hinweise für die Benennung der Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte (OLW) im Landwirtschaftlichen Wochenblatt-Hessenbauer (Nr. 20/2021) veröffentlicht.

Als Stichtag für eine Bewerbung wird der 31. August 2021 festgelegt.

Um den angesprochenen Personenkreis auf einer breiten örtlichen Ebene zu erreichen, wird nachstehendes veröffentlicht:

 

  1. Die Amtszeit der Ortslandwirtinnen/Ortslandwirte und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter nähert sich dem Ende; sie läuft mit dem 31. Dezember 2021 ab.

  2. Für die nächste sechsjährige Amtszeit (2022 – 2027) werden die Ortslandwirtinnen/Ortslandwirte durch den Gebietsagrarausschuss benannt (§ 5 Berufsstandsmitwirkungsgesetz vom 15. Juli 1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. August 2018).

  3. Als Ortslandwirtin/Ortslandwirt kann benannt werden, wer
    -  Deutsche/Deutscher im Sinne von Art. 116 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union hat;
    - das 18. Lebendjahr vollendet hat;
    - in Hessen seit mindestens drei Monaten ununterbrochen ihren/seinen Wohnsitz hat und
    - in einem landwirtschaftlichen Betrieb ab 8 ha (bei Spezialkulturen ab 2,2 ha, bei Weinbau ab 2 ha) landwirtschaftlicher Nutzfläche als Betriebsinhaber/in, Überwiegend in dem Betrieb als mithelfende Familienangehörige/er oder als Arbeitnehmer/in tätig ist.
    Die Funktion der Ortslandwirtin/des Ortslandwirtes ist auch Menschen mit Behinderungen zugänglich.

  4. Die Wahlbezirke der Ortslandwirtinnen/Ortslandwirte bleiben in den bisherigen Grenzen erhalten.

  5. Interessierte für das Amt der Ortslandwirtin/des Ortslandwirtes und deren/dessen Stellvertreterin und Stellvertreters setzen sich bitte mit der/dem amtierenden Ortslandwirtin/Ortslandwirt ihres Wahlbezirkes/Unterbezirkes in Verbindung, die/der über weitere Einzelheiten seitens des GAA informiert ist, bzw. in Ausnahmefällen mit der Geschäftsstelle des Gebietsagrarausschusses (Amt für den ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Gymnasiumstr. 4, 65589 Hadamar, Frau Häuser Tel. 06431-296 5812 oder Frau Höhler Tel. 06431-296 5970, nur montags und mittwochs bis freitags).

 gez. (J. Engel) Vorsitzender GAA               gez. (E. Mascus) Geschäftsführung GAA