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04.04.2022 16:29 Alter: 2 yrs
Kategorie: Rathaus

Verfahrensabläufe für die Aufnahme und Registrierung von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine


Mit folgenden Informationen möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern eine praktische Orientierungshilfe zu den Verfahrensabläufen geben, weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass die Informationen vorläufig sind und sich aufgrund der dynamischen Lage und den Vorgaben seitens des Landes und des Bundes schnell ändern können. Bitte schauen Sie diesbezüglich auch regelmäßig auf die Internetseite des Landkreises Limburg-Weilburg: https://www.landkreis-limburg-weilburg.de/ Übergeordnete und zuverlässige Informationen sind unter anderem auf der Webseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (www.integrationsbeauftragte.de) und des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ( www.bmi.bund.de) zu finden. Dort werden die wichtigsten Beschlüsse zu Auswirkungen des Ukraine-Krieges aktuell gehalten und in vier Sprachen (Deutsch, Ukrainisch, Englisch, Russisch) veröffentlicht. Auch die Webseite von Handbook Germany (www.handbookgermany.de) enthält ein umfangreiches Themenspektrum an Informationen für Menschen aus der Ukraine zum Leben in Deutschland in ukrainischer und russischer Sprache. Ablauf nach Ankunft im Landkreis (bei Unterbringung/Aufnahme im privaten Wohnraum):

1. Registrierung und Aufenthaltsstatus:

  • Meldung bei zuständigem Einwohnermeldeamt des Aufenthaltsortes.
  • Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausfüllen und zusammen mit einer Passkopie an den Fachdienst Ausländerwesen des Landkreises senden.
  • Den Antrag gibt es auch auf der Homepage des Landkreises und hier zum Download: Formular Aufenthalt
  • Aufenthaltsrechtliche Regelungen

    Für Flüchtlinge aus der Ukraine wurde zwischenzeitlich eine Sonderregelung geschaffen. Die der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung unterfallende Personen können sich auf alle Fälle bis zum 23. Mai 2022 ohne Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten. Für einen längerfristigen Aufenthalt können sie eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten. Entsprechende Anträge können formlos schriftlich oder per E-Mail bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Beizufügen sind Kopien der vorhandenen Personaldokumente (z.B. Passkopien). Ein Antrag auf Aufenthalt nach §24 Aufenthaltsgesetz führt nicht zur Asylantragsstellung, sondern dient nur zur Erfassung der Eingereisten. Es besteht für Kriegsvertriebene aus der Ukraine trotz Registrierung weiterhin die Möglichkeit, in privaten Unterkünften zu wohnen. Eine Weiterverteilung in die Erstaufnahme nach Gießen erfolgt in diesen Fällen nicht.

    Kontaktdaten:
    E-Mail: 30.30@limburg-weilburg.de
    Telefonische Terminvergabe: 06431 296-529
    Postalische Anschrift:
    Landkreis Limburg-Weilburg
    - Ausländerwesen -
    Gartenstr. 1
    65549 Limburg an der Lahn

    Alle weiteren Anfragen, die sich mit den aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen befassen, richten Sie bitte an den Fachdienst Ausländerwesen.

2. Unterbringung, Sozialleistungen, medizinische Versorgung:

  • Nach dem aktuellen Erlass des Bundesministeriums des Innern und dem entsprechenden Erlass aus dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration haben ukrainische Kriegsvertriebene, sofern Bedürftigkeit besteht, einen Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG. Dazu gehört auch das Recht auf die medizinische Versorgung.
  • Der Antrag auf die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist auch auf der Internetseite des Landkreises hinterlegt oder hier abrufbar: Antrag Leistungsgewährung
  • Dieser ist vollständig ausgefüllt beim Kreissozialamt zusammen mit einer Kopie des Ausweises und der Meldebescheinigung abzugeben oder postalisch zuzusenden an:

    Landkreis Limburg-Weilburg
    - Sozialamt -
    Fachbereich Migration und Integration
    Gartenstr. 1
    65549 Limburg an der Lahn

Es wird empfohlen bei der Antragsabgabe die Kontaktdaten (Telefonnummer) einer deutschsprechenden Ansprechperson anzugeben, um das Antragsstellungsverfahren bei eventuellen Rückfragen zu erleichtern. Auskünfte bezüglich der sozialen Sicherung (Unterbringung, Lebensunterhalt, medizinische Versorgung) erhalten Sie bei den Ansprechpartnern des Sozialamtes unter folgenden Telefonnummern:

Fachbereich Migration und Integration des Landkreises Limburg-Weilburg:

Telefonverzeichnis Sachgebiet Soziale Betreuung:
06431 296 - 461 Frau Beate Kaiser
06431 296 - 513 Frau Heidi Blackburn
06431 296 - 5575 Frau Cangül Demir
06431 296 - 467 Herr Rudolf Knöß
06431 296 - 5539 Frau Shahla Nikravesh-Quell
06431 296 - 534 Herr Matthias Oster
06431 296 - 318 Frau Martina Wahl

Telefonverzeichnis Sachgebiet Leistungen für Asylbewerber:
06431 296 - 446 Herr Dennis Thiel
06431 296 - 311 Frau Christina Heiland
06431 296 - 521 Frau Diana Leber
06431 296 - 544 Herr Ralf Nickel
06431 296 - 520 Frau Sonja Reusch

3. Wohnen / Unterbringung der Flüchtlinge

Bürgerinnen und Bürger, die Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung stellen möchten, werden gebeten sich an folgende E-Mail-Adresse zu wenden:

wohnraum_fluechtlinge@limburg-weilburg.de

Bitte teilen Sie uns dabei Ihre Kontaktdaten und Informationen über den angebotenen Wohnraum mit (Ort, Größe, ggf. Anzahl der aufzunehmenden Personen, etc.). Telefonisch erreichen Sie die Kolleginnen unter der Durchwahl: 06431 296 - 473 Frau Julia Feiler 06431 296 - 530 Frau Nicole Fuchs Wir bitten alle Anbieter von Unterkünften um Geduld. Sobald wir zu ihrem Angebot passende Personen unterzubringen haben, werden wir uns bei Ihnen melden.