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10.10.2022 09:21 Alter: 2 yrs
Kategorie: Rathaus

Verordnung der Bundesregierung – Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bereits in den vorangegangenen Mitteilungsblättern (37. + 38. KW) sowie auf unserer Homepage, in der App und auf Facebook hatten wir Sie über die am 1. September 2022 in Kraft getretene Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) der Bundesregierung informiert.

Diese, bis Ablauf des 28. Februar 2023 gültige Verordnung, sieht u. a. schonende Maßnahmen zur Effizienzsteigerung in Privathaushalten vor und untersagt Betreibern privater Schwimm- und Badebecken die energieintensive Beheizung dieser Anlagen.

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen
Zum 1. Oktober 2022 ist darüber hinaus die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) der Bundesregierung in Kraft getreten, die bis zum Ablauf des 30. September 2024 gelten soll.

Der wesentliche Inhalt wird wie folgt festgehalten:

„Die Verordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer zur Optimierung der Heizungssysteme ihrer Gebäude. Dies umfasst eine verpflichtende Prüfung des Heizungssystems auf grundlegende Einstellungsmängel sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen. Die Eigentümer größerer Gebäude werden schließlich verpflichtet, das Heizungssystem hydraulisch abgleichen zu lassen, um eine Energieeinsparung zu erzielen. Weiter verpflichtet die Verordnung Unternehmen, die gesetzlich zur Durchführung von Energieaudits nach § 8 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verpflichtet sind, bzw. diese Pflicht durch Energie- oder Umweltmanagementsysteme erfüllen und einen Energieverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden haben, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen, die sich schnell rentieren, unter der Maßgabe, dass Doppelanforderungen an Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen ausgeschlossen sind.“

Nach Bewertung der Bundesregierung können mit dem Maßnahmen der beiden Verordnungen in den kommenden beiden Jahren erhebliche Energieeinsparrungen bewirkt werden; die Energiekosteneinsparungen bei privaten Haushalten, Unternehmen und der öffentlichen Hand werden vom Bund für diesen Zeitraum mit einer Höhe von 10,8 Milliarden Euro angesetzt.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV), gültig ab 01.10.2022 bis 30.09.2024, wird für Sie auf den folgenden Seiten veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Silvia Scheu-Menzer
Bürgermeisterin


Dateien:
ensimimav__002_.pdf21 K