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16.03.2023 16:16 Alter: 1 year
Kategorie: Rathaus

Energiekosten - Härtefallhilfe für kleine und mittlere Firmen


Hessische Unternehmen, die von den hohen Energiekosten des Jahres 2022 in ihrer Existenz bedroht sind, können ab sofort Härtefallhilfen beantragen.
 
Die Unterstützung ist vorgesehen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis maximal 249 Beschäftigten. Sie müssen im Jahr 2022 eine Verdreifachung ihrer Energiekosten erlitten haben, deswegen in die roten Zahlen geraten sein, und die Energiekosten müssen mindestens sechs Prozent ihres Umsatzes betragen haben.
 
In Hessen bearbeitet das Regierungspräsidium Kassel die Anträge. Erstattet werden Mehrkosten des Energiebezugs im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr – allerdings nur bis zur Höhe des Betriebsverlusts, der infolge der Energiekosten eingetreten ist. Der Höchstbetrag liegt bei 200.000 Euro je Unternehmen, die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 Euro. Die Hilfe steht unter dem Vorbehalt der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht darauf.  

Um die Hilfe zu erhalten, muss ein Unternehmen außerdem versichern, dass seine Existenz damit gesichert erscheint und es im Jahr 2023 keine betriebsbedingten Kündigungen plant. Ein Steuerberater bzw. eine -beraterin muss die Angaben zum Betriebsverlust, zu den Energiekosten und zum Anteil der Energiekosten am Umsatz bescheinigen.  
 
Ein FAQ zu den Härtefallhilfen können Sie unter dem folgenden Link abrufen: https://wirtschaft.hessen.de/presse/unterstuetzung-fuer-kleine-und-mittlere-firmen

Ergänzend zu dieser Information ist noch mitzuteilen, dass Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit 25% bis 50% beteiligt ist, ebenfalls antragsberechtigt sind.