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22.05.2023 07:49 Alter: 339 days
Kategorie: Bauamt

Verordnungsentwurf zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes zum Schutz der Trinkwassergewinnungsanlage Tiefbrunnen „Hainbachtal“ in der Gemarkung Kirberg


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hünfelden,

Bekanntmachung

Gemäß §§ 51 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 5) und der 

§§ 33 und 76 Abs. 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2022 (GVBl. S. 764) ist die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes zum Schutz der Trinkwassergewinnungsanlage Tiefbrunnen (TB) „Hainbachtal“ in der Gemarkung Kirberg der Gemeinde Hünfelden, Landkreis Limburg-Weilburg, geplant.

Das geplante Wasserschutzgebiet für den TB „Hainbachtal“ liegt im Wesentlichen innerhalb des bereits festgesetzten Wasserschutzgebietes für den TB „Am Schwimmbad“ in Dauborn. Für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes TB „Hainbachtal“ erfolgt deshalb (nur) eine Änderung bzw. Ergänzung dieses bereits bestehenden Wasserschutzgebietes TB „Am Schwimmbad“.

Die Änderungen und Ergänzungen betreffen im Wesentlichen die räumliche Ausdehnung des bestehenden Wasserschutzgebietes bzw. der einzelnen Schutzzonen:

  • Ergänzung von Schutzzone I und II für den TB „Hainbachtal“ im Bereich der Fluren 11 und 18 in der Gemarkung Kirberg,
  • Änderung der bestehenden Schutzzone III B in III A im überwiegend bewaldeten Bereich der Flur 35 in der Gemarkung Kirberg sowie 
  • Erweiterung der Schutzzone III A westlich des Hainbaches im Bereich der Fluren 17, 18 und 19 in der Gemarkung Kirberg.

Änderungen der Ver- und Gebotsbestimmungen sind dagegen nicht vorgesehen.

Das geplante Wasserschutzgebiet sowie die einzelnen Schutzzonen sind auf der ebenfalls mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Übersichtskarte dargestellt.

Der Verordnungsentwurf zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes sowie die dazugehörigen Pläne, aus denen die betroffenen Grundstücke und die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen zu erkennen sind, liegen in der Zeit

vom 05.06.2023 bis zum 07.08.2023 (jeweils einschließlich)

im Bauamt der Gemeinde Hünfelden, Zimmer 1.09, Le Thillay-Platz, 65597 Hünfelden-Kirberg während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 17:00 Uhr bis 18.30 Uhr) zur Einsicht aus.

Bedenken gegen die Festsetzung des Wasserschutzgebietes, den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zum Entwurf der Rechtsverordnung können bis zum 07.09.2023 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim

Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 41.1
Marburger Straße 91
35396 Gießen

oder bei der Gemeinde Hünfelden unter Angabe des Geschäftszeichens RPGI-41.1-79b0615/6-2022/1 vorgebracht werden.

Wegen etwaiger Entschädigungs- oder Ausgleichsansprüche wird auf die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auf die §§ 52 und 96 WHG und auf die §§ 34 und 61 HWG verwiesen.

RPGI-41.1-79b0615/6-2022/1 REGIERUNGSPRÄSIDIUM GIESSEN

       - Abteilung Umwelt -

Hünfelden, den 10.05.2023

gez.