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17.08.2016 17:54 Alter: 8 yrs
Kategorie: Ordnungsamt

Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern



Wir weisen darauf hin, dass Eigentümer bzw. Mieter von Grundstücken, Hecken, Bäume und Sträucher an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen so anzupflanzen bzw. pflegen haben, dass die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.
Es ist leider immer wieder festzustellen, dass teilweise die Zweige des Bewuchses entlang der Straßen und Wege in den öffentlichen Verkehrsraum hineinreichen und den Verkehr behindern. Kreuzungen und Einmündungen sind schleicht einsehbar. Fuß- und Radwege werden durch unkontrolliert wucherndes Grün immer schmaler. Straßenlampen und Verkehrszeichen sind oft durch privates Grün zugewachsen. Dieser „Wildwuchs“ beeinträchtigt sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer.
Als Grundstückseigentümer sind Sie verkehrssicherungspflichtig. Sie haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können. Daher sollten Sie im Interesse  der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer folgende Hinweise beachten:

Über den Fahrbahnen ist ein Bereich von 4,50 m Höhe und über den Geh- und Radwegen von 2,50 m Höhe freizuhalten (Lichtraumprofil), damit Fahrzeuge beziehungsweise Fußgänger und Fahrradfahrer die  öffentlichen Straßen entsprechend ihrer Bestimmung nutzen können.


Die Büsche und Bäume in der Nähe von Straßenlaternen sind so zu schneiden, dass der Lichtaustritt gewährleistet ist und keine Schäden an den Beleuchtungskörpern (zum Beispiel bei Sturm) entstehen können.

 

Eigentümer von Eckgrundstücken haben ihre Bepflanzungen an Straßenkreuzungen und Einmündungen so zurückzuschneiden, dass in einem Bereich ab 0,80 m Höhe die Sicht nicht versperrt wird und somit ein Sichtdreieck (= das Sichtfeld das dem Verkehrsteilnehmer zur Verfügung steht, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen möchte) für Autofahrer vorhanden ist.


Hecken entlang von Gehwegen und Fahrradwegen sind so zurückzuschneiden, dass die gesamte Breite dieser Wege von den Fußgängern und Fahrradfahrern genutzt werden kann. Bitte sorgen Sie dafür, dass Pflanzen, die in Gehwege und Straßen hineinragen, zurückgeschnitten und störende Äste und Ranken entfernt werden.
Auch abgestorbene Äste in den Bäumen müssen entfernt werden, damit niemand durch herunterfallendes Astwerk verletzt werden kann.

Sorgen Sie dafür, dass Verkehrszeichen einschließlich Straßennamenschilder frei einzusehen sind.

Es dient auch zu Ihrer Sicherheit!

 


Grundsätzlich möchten wir noch darauf hinweisen, dass das Entsorgen von Rasenschnitt weder im Wald, noch in Gräben, Wirtschaftswegen usw. erlaubt ist!
Hierfür hat die Gemeinde Hünfelden eigens eine Entsorgungsmöglichkeit auf dem Bauhoflager an der Landesstraße zwischen Ortsausgang Dauborn und der Abbiegung nach Neesbach geschaffen.
Die Öffnungszeiten sind alle 14 Tag samstags. Die Termine werden regelmäßig im Mitteilungsblatt veröffentlicht.


Für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung danken wir Ihnen.