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08.03.2017 09:15 Alter: 7 yrs
Kategorie: Bauamt

Bürger- und Jubiläumsallee

Regelungen zum Pflanzen von Jubiläumsbäumen

Die Idee einer Bürger- und Jubiläumsallee hat eine lange Vorgeschichte, die bis in die Lokale Agenda 21 in Hünfelden im Jahre 2002 zurückreicht. Im Jahre 2005 gab es eine Beteiligung aller Hünfeldener Ortsbeiräte mit Planungsvorschlägen für ortsteilverbindende Alleenpflanzungen.

In 2008 schließlich erfolgte der Startschuss für die erste Bürger- und Jubiläumsallee im Zuge der Neuverpachtung des gemeindeeigenen Ackergrundstückes am Bubenheimer Weg in Verlängerung der Hainbuchenstraße in Kirberg. Es wurde ein 10 m breiter Wiesenstreifen angelegt, der vom Pächter des Ackergrundstückes gepflegt wird.

Mittlerweile wurden bereits einige Bäume angepflanzt. Auch ein kleiner Sitzplatz mit Informationstafel ist unter tatkräftiger Mithilfe des Ortsbeirates Kirberg entstanden.

Es wurden folgende „Regelungen“ festgelegt:

1.    Mögliche Anlässe:
Der Erwerb von Bäumen für die Bürger- und Hochzeitsallee soll allen Bürgerinnen und Bürgern Hünfeldens für folgende persönliche Ereignisse zugestanden werden:
Hochzeiten, Hochzeitsjubiläen ab Jahreszahl 50, Geburten, „runde“ Geburtstagsjubiläen von 50 bis 70, danach in 5er Schritten.
Auch Vereine können bei Vereinsjubiläen ab dem 75. Gründungsjahr und dann in 25er Schritten Baumpflanzungen vornehmen.
Im Zweifelsfall entscheidet der Gemeindevorstand.

2.    Pflanzqualität:
Pflanzqualität der Bäume: 3xv. m.Db. StU 12-14 (dies bedeutet: 3 mal verschult, mit Drahtballen, Stammumfang 12 bis 14 cm in 1 m Höhe gemessen).
Pflanzverankerung: Pfahl-Dreibock mit Rahmen aus Halbrundhölzern, Pfähle weißgeschält, Pfahllänge 200 cm, Zopfstärke 8 cm, Bindegut aus Kokosstrick, mitteldick (12 g/m)

3.    Pflanzung durch Fachbetrieb:
Der Preis je Baum beträgt je nach ausgewählter Art zwischen ca. 120 und 200 €, zuzüglich ca. 50 € für den Baumschutz (Dreibock). Der Käufer kann direkt bei einem ausführenden Fachbetrieb (Baumschule, Landschaftsbaubetrieb) eine Fertigstellungspflege beauftragen, die Voraussetzung ist für Gewährleistungsansprüche innerhalb des ersten Standjahres.

4.    Pflanzung in Eigenleistung:
Grundsätzlich ist auch die Pflanzenbeschaffung und fachgerechte Pflanzung in Eigenregie und -leistung nach den festgelegten Kriterien möglich. Die Pflanzstandorte sollen vorher mit dem Umweltbeauftragten festgelegt werden. Die Ausführung ist der Verwaltung danach anzuzeigen.

5.    Pflanzabstand und Baumarten:
Der Pflanzabstand zwischen den Bäumen soll 10 bis 15 m betragen bei einem Abstand zur befestigten Straßendecke von 4 m.
Zwischen folgenden Baumarten kann gewählt werden:
Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Vogelkirsche (Prunus avium), Winterlinde (Tilia cordata), Speierling (Sorbus domestica), Elsbeere (Sorbus torminalis), Hainbuche (Carpinus betulus).

6.    Kennzeichnung der Bäume:
Die Bäume werden mit einer dauerhaften Nummer versehen. Namen und Informationen zum konkreten Anlass können dem zentralen Informations-Schaukasten am Bankplatz vor Ort entnommen werden.

Gemäß Nr. 8.2 der aktuellen Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Hünfelden (gültig ab dem 01.04.2017) ist für die o. g. Leistungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 36,75 € bei Antragstellung auf der Gemeindekasse zu entrichten. Diese Gebühr beinhaltet die Lohn- und Materialkosten zur Erstellung der Beschilderung in der Verwaltung sowie die Montageleistungen des Bauhofes vor Ort. 

7.    Anträge:
Antragsannahme und Organisation werden vom Bauamt im Rathaus Kirberg übernommen.

 

Ansprechpartner im Rathaus der Gemeinde Hünfelden ist:

Fachbereich III
Dirk Schmidt
Zimmer 1.09
Tel.: 06438 / 838-23
Mail: dirk.schmidt@huenfelden.de

Zur Anmeldung und Kennzeichnung werden folgende Angaben benötigt (siehe Antragsformular):

·         Vor- und Nachname
·         Anlass / Jahr
·         „Baumart“