Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
viele Vogelarten brüten am Boden oder in Bodennähe, zum Beispiel auf Wiesen und Weiden aber auch auf Randstreifen, an Wegesrändern und in öffentlichen Anlagen unter Hecken und Gebüschen. Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für die wildlebenden Tiere und deren Nachwuchs werden. Auch Hunde die nicht wildern können Wildtiere stören oder gefährden.
Aus diesem Grund sind nach § 7, Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Hünfelden Hunde im genannten Zeitraum in der gesamten Gemarkung unbedingt an der Leine zu führen.
Wir bitten alle Hundebesitzer um die konsequente Einhaltung der Anleinpflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Scheu-Menzer
Bürgermeisterin