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23.03.2018 11:53 Alter: 6 yrs
Kategorie: Ordnungsamt

Achtung: Beachtung der Brut- und Setzzeiten vom 01. April bis 15. Juli


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

viele Vogelarten brüten am Boden oder in Bodennähe, zum Beispiel auf Wiesen und Weiden aber auch auf Randstreifen, an Wegesrändern und in öffentlichen Anlagen unter Hecken und Gebüschen. Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für die wildlebenden Tiere und deren Nachwuchs werden. Auch Hunde die nicht wildern können Wildtiere stören oder gefährden.

Aus diesem Grund sind nach § 7, Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Hünfelden Hunde im genannten Zeitraum in der gesamten Gemarkung unbedingt an der Leine zu führen.

Wir bitten alle Hundebesitzer um die konsequente Einhaltung der Anleinpflicht.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Scheu-Menzer
Bürgermeisterin