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17.02.2021 07:44 Alter: 3 yrs
Kategorie: Rathaus

Information zu den Kostenbeiträgen während des aktuellen Lockdowns aufgrund der Corona-Pandemie ab Januar 2021


Liebe Eltern,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie hiermit über die aktuelle Entscheidung der Gemeindevertretung und die Regelung zu den Kostenbeiträgen für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen (Kitas und Betreuung an der Freiherr-vom-Stein-Schule) informieren.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 09.02.2021 folgendes zur Erhebung der Kostenbeiträge für die Kinderbetreuung während des aktuellen Lockdowns beschlossen:

1. Erhebung der Kostenbeiträge für die Betreuung in den Kindertagesstätten

  • Wenn das Betreuungsangebot in der Kindertageseinrichtung nicht in Anspruch genommen wurde bzw. wird, weil aufgrund von Vorschriften zur Bekämpfung des Corona-Virus ein Betretungsverbot bestand oder für die eine Beschränkung der Betreuung auf Fälle dringender Betreuungsnotwendigkeit geregelt ist, werden keine Kostenbeiträge erhoben.

  • Für die Inanspruchnahme der Betreuung wird der anteilige Kostenbeitrag für die tatsächlich genutzten Betreuungszeiten gemäß der in der Satzung festgelegten Kostenbeiträge erhoben.
  • Für das in der Einrichtung angebotene Mittagessen wird pro Essen ein Kostenbeitrag in Höhe von 3,-- €, max. 65,-- € pro Monat, (Monatspauschale für Mittagsessen an 5 Tagen pro Woche) erhoben.
  • Diese Regelung gilt ab Januar 2021.
    Sie gilt solange die Einschränkungen oder Empfehlungen durch die Regelungen der Hess. Landesregierung in der zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus bestehen, längstens jedoch bis zum 31.05.2021.
  • Die gleiche Regelung gilt, wenn ein Betreuungsangebot aufgrund von Hygienebestimmungen nur für eine verringerte tägliche Betreuungszeit in Anspruch genommen werden darf und Vorschriften zur Bekämpfung des Corona-Virus gelten, auch längstens bis zum 31.05.2021.


2. Erhebung der Kostenbeiträge für die Betreuung an der Freiherr-vom-Stein-Schule


  • Wenn die Betreuung nicht in Anspruch genommen wird, werden keine Kostenbeiträge erhoben.
  • Für die Kinder, die in der Einrichtung betreut werden, beträgt der Kostenbeitrag für die tatsächlich in Anspruch genommene Betreuungszeit 3,-- € pro Stunde, max. 162,-- € pro Monat (höchster monatliche Kostenbeitrag lt. Satzung).
  • Für das in der Einrichtung angebotene Mittagessen wird pro Essen ein Kostenbeitrag in Höhe von 3,-- €, max. 48,-- € pro Monat, erhoben.
  • Diese Regelung gilt ab Januar 2021.
    Sie gilt solange die Einschränkungen oder Empfehlungen durch die Regelungen der Hess. Landesregierung in der zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus bestehen, längstens jedoch bis zum 31.05.2021.
  • Wenn das Betreuungsangebot aufgrund von Hygienebestimmungen nur für eine verringerte tägliche Betreuungszeit in Anspruch genommen werden darf und Vorschriften zur Bekämpfung des Corona-Virus gelten, gilt die gleiche Regelung, auch längstens bis zum 31.05.2021.


Hierzu wurden die entsprechende Änderungssatzungen beschlossen, die voraussichtlich in der 8. KW im Mitteilungsblatt veröffentlicht wird und damit in Kraft tritt.


Zur Berechnung der Kostenbeiträge:

  • Wenn Ihr Kind betreut wird, ist ein Kostenbeitrag zu zahlen. 
    Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der von der Betreuungseinrichtung dokumentierten Betreuungszeiten.
  • Sie erhalten für den betreffenden Monat einen „Bescheid über die Festsetzung eines einmaligen monatlichen Kostenbeitrages zum 01.01.2021 / 01.02.2021 / …….bzw. 01.05.2021“.
  • Sobald keine Einschränkungen mehr bestehen (spätestens im Monat Juni 2021), ist automatisch wieder der regulär festgesetzte monatliche Gesamtkostenbeitrag zu leisten.   
  • Bei Einzugsermächtigungen (Lastschriften) wird die Änderung der Kostenbeitragsfestsetzung von der Gemeindekasse berücksichtigt.

Der bereits gezahlte Kostenbeitrag für den Monat Januar 2021 wird automatisch mit der nächsten Zahlung verrechnet.
Sollten Sie die Betreuung nicht nutzen und eine Rückerstattung wünschen, geben Sie uns bitte Bescheid.

Für Fragen zu der Berechnung der Kostenbeiträge stehen Ihnen

Frau Ingrid Schmid, Tel.: 06438/838-52 oder per Mail ingrid.schmid@huenfelden.de
oder
Frau Katharina Werner, Tel.: 06438/838-65 oder per Mail katharina.werner@huenfelden.de

gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Ihre

Silvia Scheu-Menzer, Bürgermeister