Bauleitplanung
Der Bebauungsplan oder verküzt B-Plan regelt die Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke in einer Gemeinde. Durch die Aufstellung von B-Plänen können die Gemeinden neue Baugebiete für Wohnen, Gewerbe oder andere Nutzungen schaffen. Dabei werden oft nicht nur die Art und der Umfang der baulichen Nutzung festgelegt, sondern auch die für Grün, Verkehr oder andere Infrastruktur vorgesehenen Flächen definiert. Bei bestehenden Baugebieten kann die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich sein, um städtebaulichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken oder um aus verschiedenen Nutzungen entstehende Konflikte zu minimieren.
In einem B-Plan müssen alle bekannten Sachverhalte und Interessen (private und öffentliche Belange) berücksichtigt werden, die für die Nutzung und Bebauung des Gebiets relevant sind. Dies erfolgt auf der Basis einer zweistufigen Beteiligung der Öffentlichkeit und einer Konsultation der Träger öffentlicher Belange. B-Pläne werden als Satzung durch die Gemeindevertretung beschlossen. Befindet sich ein Bebauungsplan im so genannten Aufstellungsverfahren, wird dies in der örtlichen Mitteilungsblatt als Amtliche Bekanntmachung veröffentlicht.