Erneuerbare Energien
Ambitionierte landespolitische Energieziele
Die landespolitische Energieziele sind im Hessischen Energiegesetz (HEG) festgelegt: Danach ist es Ziel, bis zum Jahr 2045 den Endenergieverbrauchs von Strom und Wärme zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und damit klimaneutral zu werden. Dieses Ziel soll regionalplanerisch mit der Ausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie in Höhe der für das Land Hessen festgelegten Flächenbeitragswerte1 und die Nutzung von Photovoltaikanlagen in einer Größenordnung von 1 Prozent der Fläche des Landes Hessen erreicht werden.
Der aktuelle Ausbaustand der erneuerbaren Energien (Windkraft, Solar, Biomasse) ist unter der Homepage Energieportal Mittelhessen veröffentlicht.
Teilregionalplan Energie Mittelhessen sieht Vorbehaltsgebiete für flächenrelevante Energieformen vor
Mit dem Teilregionalplan Energie Mittelhessen, kurz TRPEM, werden die Ausbauziele regionalplanerisch umgesetzt. So wurde für die Planungsregion Mittelhessen ein gestuftes Planungs- und Steuerungskonzept für flächenrelevante Energieformen wie Wind-, Sonnen- und Biomassenutzung entwickelt. In Bezug auf den Ausbau der Windenergie enthält der TRPEM verbindliche Festlegungen für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen. Zusätzlich formuliert der Regionalplan Grundsätze, wie etwa durch die Ausweisung von „Vorbehaltsgebieten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“. Im Gegensatz zu den verbindlichen Festlegungen für den Ausbau der Windenergie müssen die Vorbehaltsgebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bei Planungs- und Investitionsentscheidungen von Kommunen lediglich berücksichtigt werden.
Der Teilregionalplan Energie Mittelhessen wurde am 09.11.2016 von der Regionalversammlung Mittelhessen beschlossen und durch die hessische Landesregierung am 21.08.2017 genehmigt.