Beitragsfreistellung für bis zu 6 Stunden tägliche Betreuungszeit für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt und Angebot von verschiedenen Betreuungsmodulen in den Kindertagesstätten
Die Unterstützung von Familien mit der stetigen Verbesserung der Kinderbetreuungssituation hat für unsere Gemeinde seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert.
Die Gemeinde Hünfelden verfügt über 7 Kindergärten, davon befinden sich die Einrichtungen in Kirberg, Heringen, Nauheim, Neesbach und Ohren in kommunaler Trägerschaft, bei den Einrichtungen in Dauborn und Mensfelden handelt es sich um Kindergärten der jeweiligen Ev. Kirchengemeinden.
Es stehen zur Zeit maximal 425 Kindergarten- und 36 Krippenplätze zur Verfügung, die folgenden Betreuungsumfang für die Familien anbieten.
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Hünfelden (Benutzungssatzung) gültig rückwirkend zum 01.08.2020
Erste Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Gemeinde Hünfelden über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen in der Gemeinde Hünfelden gültig rückwirkend zum 01.04.2020 bzw. 01.08.2020