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19.04.2013 08:34 Alter: 11 yrs
Kategorie: Rathaus, Bürgerservice

Vergünstigungen für die Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamts-Card


Inhaber der Ehrenamts-Card können in ganz Hessen eine Fülle von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Veranstaltungen aus Spitzensport und Kultur ebenso wie Kinos, Museen, Volkshochschulkurse, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Die Partner der E-Card beteilligen sich alle freiwillig an der Initiative und unterstützen die gute Sache ohne eine Entschädigung für die entgangenen Einnahmen zu erhalten.
Der Erhalt einer Ehrenamts-Card ist selbstverständlich kostenlos
Achten Sie als E-Card-Inhaber auf mögliche Aufkleber an der Kasse von Einrichtungen und Geschäften. Den jeweils aktuellsten Stand aller Vergünstigungsangebote können Sie unter www.e-card-hessen.de (Menüpunkt Vergünstigungen) nach Region, Art der Veranstaltung, Einrichtung, Dienstleistung erfahren.


Vergünstigungen durch die Ehrenamts-Card in Hünfelden


Die Gemeindevertretung Hünfelden hat in ihrer Sitzung am 31. Januar 2007 entschieden, zur weiteren Unterstützung ehrenamtlich engagierter Bürgerinnen und Bürger den Inhaberinnen und Inhabern einer Ehrenamts-Card folgende Vergünstigungen zu gewähren:

Ermäßigung von 100 % für das Eintrittsgeld

• bei gemeindlichen Veranstaltungen und 
• für die beiden Schwimmbäder der Gemeinde Hünfelden.


Die Ehrenamts-Card stellt der Landkreis Limburg-Weilburg aus.


Auszug aus www.landkreis-limburg-weilburg.de / Bürgerservice / EhrenamtsCard

 

Wer kann die E-Card bekommen?

Die E-Card kann erhalten, wer

  • sich mindestens fünf Stunden pro Woche
  • seit mindestens fünf Jahren
  • ohne Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht
    in einer Organisation
  • im Landkreis Limburg-Weilburg engagiert 
  • und
  • mindestens 23 Jahre alt, bzw. bei Inhabern der Jugendleitercard mindestens 18 Jahre alt ist.

 

Was bedeutet ohne Aufwandsentschädigung?

Der Landkreis Limburg-Weilburg berücksichtigt bei der Vergabe der E-Card nur 
diejenigen Bewerber/innen, die für ihr Ehrenamt keine Aufwandentschädigung erhalten, die über Auslagen für die ehrenamtliche Tätigkeit oder Erstattung von Kosten (z.B. Telefonkosten, Fahrtkosten, Porto) hinausgeht.


 
Was muss ich tun, um die E-Card zu erhalten?

Der/die Bewerber/in kann sich das Antragsformular als PDF-Dokument auf der Homepage der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg herunterladen oder im Servicebüro, Schiede 43, 65549 Limburg, erhalten. 
Die Antragsformulare erhalten Sie auch bei der Gemeinde Hünfelden. 

Das ausgefüllte Antragsformular ist durch die Organisation, für die der/die Bewerber/in das Ehrenamt ausübt, zu bestätigen. 
Der Antrag ist dann an folgende Anschrift zu senden:.


Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg
Referat für Sport und Ehrenamt
z.Hd. Frau Keßler
Schiede 43
65549 Limburg
 
E-Mail: N.Kessler@Limburg-Weilburg.de

Telefon: 06431/296-454
Telefax: 06431/296-814


Das Antragsformular für die Ehrenamts-Card ist auch hier auf unserer Homepage zu finden, aber auch jederzeit zu den üblichen Sprechzeiten im Rathaus (Bürgerbüro) erhältlich.

Dieser Antrag kann im Bürgerbüro der Gemeinde abgegeben werden, er wird dann an die Kreisverwaltung weitergeleitet.

Ansprechpartner im Hünfeldener Rathaus:

Team Bürgerbüro (Tel. Nr. 838-25, - 27, - 29)

Herr Markus Friedrich (Tel. Nr. 838-22)