Schiedsämter

Ein Schiedsmann ist für die jeweiligen Ortsteile zuständig und versucht durch eine Schlichtung den Rechtsfrieden in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten wieder herzustellen. 

Schiedsämter in Hünfelden

  • Schiedsamt I (Dauborn-Neesbach)
    Helmut Ott, Langgasse 37
    Tel. 06438/91024
  • Schiedsamt II (Kirberg-Ohren)
    Willi Elter, Eichenstraße 11
    Tel. 06438/2653
  • Schiedsamt III (Heringen-Mensfelden-Nauheim)
    Frank Semmelroth, Hauptstraße 55
    Handy 0171-3109529,
    E-Mail: f-Semmelroth@t-online.de

Schiedsämter sind sachlich zuständig für

  • bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (einschließlich Nachbarrecht) 
  • und
  • bestimmte strafrechtliche Delikte (Strafsachen).

(z.B. Bepflanzungsvorschriften, Zäune, die nicht richtig stehen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Bedrohungen, Hausfriedensbrüche).

Dies ist für die Betroffenen überaus kostengünstig. Im Schiedsverfahren gibt es weder Besiegte noch Sieger.

Örtlich zuständig ist grundsätzlich die Schiedsperson, in dessen Bereich die antragsgegnerische Partei wohnt.

Die Parteien können davon abweichend nach dem Entstehen der Streitigkeit schriftlich oder zu Protokoll der örtlich nicht zuständigen Schiedsperson vereinbaren, dass das Schlichtungsverfahren vor diesem eigentlich unzuständigen Schiedsamt stattfindet.

Der Antrag auf Anberaumung einer Schlichtungsverhandlung kann schriftlich oder mündlich bei der örtlichen Schiedsperson gestellt werden. Dafür benötigen Sie Vornamen, Namen und genaue Anschrift der Gegenpartei. Aus dem Antrag soll sich der Sachverhalt ergeben. Mit der Antragstellung wird die Zahlung eines Vorschusses fällig.

Keine Partei gewinnt:

Ein Schlichtungsversuch bei der Schiedsperson

  • ist schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit, spart dadurch Zeit und Nerven
  • ist kostengünstig und

führt meistens dazu, dass der Frieden von Dauer ist, da keine Partei „gewinnt“ oder „verliert“.

Kosten

Das Schlichtungsverfahren ist äußerst kostengünstig, es ist im Schnitt eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro, bei Abschluss eines Vergleiches ca. 25 Euro, dazu kommen Auslagen des Schlichtungsverfahrens (z.B. Zustellgebühr).

Man kann im Schnitt günstigstenfalls für ca. 28 Euro einen Vergleich und damit einen vollstreckbaren Titel erreichen.

Darüberhinaus besteht die Möglichkeit, sich im Vergleich die Kosten mit dem Gegner zu teilen.

Die Höhe der Kosten hängt im Einzelfall vom Verlauf und Ausgang des Verfahrens (mit und ohne Vergleich) und die Höhe der notwendigen Auslagen z.B. von der Anzahl der Ladungen mit Postzustellungsurkunde ab.

Ihr zuständiges Schiedsamt kann Ihnen Auskunft über die Gebühren geben.

Die Streitbeilegung vor den Schiedspersonen ist im Verhältnis zu hohen Gerichtskosten eine sehr kostengünstige Form, den Streit zu erledigen.

Aufsicht über das Schiedsamt

Eine Schiedsperson arbeitet ehrenamtlich. 
Die Gemeinde wählt für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren.

Die Leitung des zuständigen Amtsgerichts vereidigt die Schiedsperson und übt auch die Fachaufsicht aus. Schiedspersonen unterliegen einer Qualitätskontrolle. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.schiedsamt.de