Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Hünfelden gestaltet seine Webseite in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.huenfelden.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Januar 2024 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen größtenteils vereinbar. Folgende Barrieren sind noch vorhanden:
- PDF-Dateien sind aufgrund ihres Alters größtenteils nicht barrierefrei angelegt und verfügen nicht über die notwendigen Tags. Teilweise wurden pdf-Dokumente eingescannt und sind aus diesem Grund nicht von einem Screenreader erfassbar. Besonders im Bereich "Bauen" sind pdf-Dokumente teils zu komplex, um sie barrierefrei darzustellen.
- Die Überschriftenhierarchien sind aufgrund der vorangestellten Bildheader nebst Headerüberschriften teilweise fehlerhaft. Grundsätzlich folgt der Seiten-Content jedoch auf die den Inhalt eröffnende Überschrift H1.
- Alternativtexte an Bildern sind weitestgehend vorhanden, könnten jedoch an wenigen Stellen fehlen.
- Kontraste von Bedienelementen (Pfeile/Paginierung und ähnliches) auf Bildern weisen an einigen Stellen nicht das notwendige Kontrastverhältnis auf.
Geplante Maßnahmen
Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.
Evaluationsmethode
Die Erklärung wurde auf Grundlage der Barrierefreiheits-Tests des Projekts BIK für Alle (https://bik-fuer-alle.de/barrierefreiheit-testen.html) erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 31.01.2024 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne über unser Feedbackformular bei uns.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.01.2024 erstellt.