Jugendclubs

Jugendclubs in Hünfelden

Der Kontakt zu den Ansprechpartnern der Clubs und die regulären Öffnungszeiten können bei den Mitarbeitern der Jugendarbeit erfragt werden.

Kontakt zur Jugendarbeit

Keine Mitarbeitende gefunden.

Jugendclub Dauborn

Nassauer Str. 68

65597 Hünfelden

Kontakt: Marvin Eberlein

Jugendclub Heringen

Schulstraße 7

65597 Hünfelden

Kontakt: Lukas Reinhardt

Jugendclub Kirberg

Hünfeldener Höhe

65597 Hünfelden

Kontakt: Jonas Ronshausen

Jugendclub Nauheim

Oranienstraße 45

65597 Hünfelden

Kontakt: Zoe Hofmann

Jugendclub Mensfelden

Remmeltstr. 17

65597 Hünfelden

Kontakt: Chiara Lenz

Jugendclub Neesbach

Lehmgrube 4

65597 Hünfelden

Kontakt: Florian Waldmann

Jugendclub Ohren

Dauborner Weg 25

65597 Hünfelden

Kontakt: Jonas Knobloch

Benutzung unserer Jugendzentren

In allen Ortsteilen der Gemeinde Hünfelden gibt es offene Jugendtreffs in Trägerschaft des Gemeindevorstandes der Gemeinde Hünfelden, die von Jugendlichen und jungen Erwachsenen verantwortlich geleitet und organisiert werden.

  • Die Jugendräume sind offen für alle Jugendliche und junge Erwachsene, die sich an die Regeln der Hausordnung halten und den Anweisungen der Verantwortlichen zur Umsetzung dieser Regeln Folge leisten.
  • Aus Rücksichtnahme auf die Nachbarn unserer Jugendzentren soll unnötiger Lärm beim Kommen und Gehen, sowie auch während des Jugendzentrum-Betriebs vermieden werden.
  • Die Organisation des Jugendraum-Betriebs (Raumgestaltung, Reinigung der Räumlichkeiten und deren Zugänge, Müllbeseitigung, Anschaffungen und inhaltliche Angebote) wird gemeinsam mit den Verantwortlichen und den Besuchern des Jugendzentrums im Rahmen der bestehenden Nutzungsvereinbarung besprochen und umgesetzt. Entscheidungen werden in regelmäßigen Vollversammlungen getroffen.
  • Konflikte, die sich aus der Organisation des Jugendzentrums oder unterschiedlichen Interessen ergeben, werden prinzipiell durch Gespräche gelöst.
  • Besucher, die gegen die bestehenden Regeln verstoßen oder sich bei gemeinsamen Aufgaben nicht beteiligen wollen, können von den Verantwortlichen zum sofortigen Verlassen des Jugendzentrums aufgefordert werden, und gegebenenfalls für eine bestimmte Zeit Hausverbot erhalten.
  • Bei groben Verletzungen gegen die bestehenden Regeln kann das Jugendzentrum von den Verantwortlichen mit sofortiger Wirkung geschlossen werden.