Hebesätze der Gemeinde

Für Hünfelden gelten in 2024 folgende Hebesätze:

  • Grundsteuer A: 400 %
  • Grundsteuer B: 420 %
  • Gewerbesteuer: 400 %

Wissenswertes zu den Gemeindesteuern

  • Was ist die "Grundsteuer A"?

    Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Die Grundsteuer A auf Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern. Im Fall der Vermietung oder Verpachtung kann die Grundsteuer gemäß den geltenden zivilrechtlichen Bestimmungen über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.

    Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen ausschließlich der Gemeinde zu. Damit zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde. Diese Mittel werden benötigt, um damit die Kitas oder Schwimmbäder zu finanzieren und wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken vorzunehmen.

    Die Grundsteuer berechnet sich in drei Schritten: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz.

  • Was ist die "Grundsteuer B"?

    Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Die Grundsteuer B auf bebaute Grundstücke bzw. Bauland. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer gemäß den geltenden zivilrechtlichen Bestimmungen über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.

    Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen ausschließlich der Gemeinde zu. Damit zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde. Diese Mittel werden benötigt, um damit die Kitas oder Schwimmbäder zu finanzieren und wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken vorzunehmen.

    Die Grundsteuer berechnet sich in drei Schritten: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz.

  • Was passiert bei einem Eigentümerwechsel?

    Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Demjenigen dem das Grundstück zum 01.01. eines Jahres vom Finanzamt zugerechnet wurde, ist das gesamte Jahr der Steuerschuldner für die Gemeinde. Ein unterjähriger Verkauf macht sich erst zum 01.01. des Folgejahres bemerkbar. Die Gemeinde ist auf die Mitteilung des Finanzamtes angewiesen und kann erst zu diesem Zeitpunkt die Umschreibung vornehmen.

    Dieser Grundsatz wird jedoch bei einer Versteigerung durchbrochen. Bei einer Versteigerung tritt der Zuschlagsersteher mit dem Tag des Zuschlags gegenüber der Gemeinde als Eigentümer auf und wird von der Gemeinde veranlagt.

    Da bei Grundstücksübertragungen jedoch der neue Eigentümer meistens in das Haus einzieht oder bereits dort Arbeiten verrichtet, kann aufgrund eines von Käufer und Verkäufer unterschriebenen Übergabeprotokolls die Wasser-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühr auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden.

  • Mehr über die Gewerbesteuer

    Die Gewerbesteuerbezieht sich auf den Gewinn eines Unternehmens und zählt zu den Gemeindesteuern. Sie ist ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde. Wie bei der Einkommensteuer gibt es auch für die Gewerbesteuer einen Freibetrag. Dieser liegt laut Gewerbesteuergesetz derzeit bei 24.500 EUR.

    Die Höhe der Gewerbesteuer errechnet sich wie folgt: (Gewerbeertrag - 24.500 EUR) × 3,5 % × Gewerbesteuerhebesatz.

Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser

  • Verbrauchsgebühr Wasser 2,47 € / m³ (inkl. 7% Umsatzsteuer)
  • Verbrauchsgebühr Abwasser (Kanal) 3,02 € / m³
  • Niederschlagswassergebühr: 0,69 € / m² versiegelte Fläche
  • Zählergebühr: 12,84 € (inkl. 7% Umsatzsteuer)

Straßenbeiträge

Um den Aufwand für die Sanierung und den Ausbau öffentlicher Straßen, Fuß- und Radwege zu decken und die Belastung für alle Grundstückseigentümer in einem vertretbaren Rahmen zu halten, erhebt die Gemeinde wiederkehrende Beiträge. Diese Beiträge werden von allen Personen erhoben, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks sind, das innerhalb eines definierten Abrechnungsgebietes (in der Regel ein Ortsteil) über das öffentliche Straßennetz zugänglich ist. 

Damit verteilen sich maßnahmenbezogene Kosten in einzelnen Straßen über einen definierten Abrechnungszeitraum von 1 bis 5 Jahren auf eine weit größere Anzahl an Eigentümer und senken damit den Beitrag, der bei einer anliegerbezogenen Kostenbeteiligung als Einmalzahlung auf einzelne Grundstückseigentümer zukommen würde und damit für den einzelnen Grundstückseigentümer weit höher ausfallen würde. Wie auch bei einer anliegerbezogenen Kostenbeteiligung ist die Höhe der wiederkehrenden Gebühren von der jeweiligen Grundstücksgröße abhängig.

Hundesteuer

  • Erster Hund: 60,00 €
  • Zweiter Hund: 100,00 €
  • Jeder weitere Hund: 130,00 €
  • Gefährliche Hunde: 610,00 €
  • Fälligkeit - jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres

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