Ortsgerichte in Hünfelden

Hilfsbehörde der Justiz

Die Ortsgerichte in Hessen sind Hilfsbehörden der Justiz. Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. In Gemeinden mit mehreren Ortsteilen können mehrere Ortsgerichte errichtet werden. Für jedes Ortsgericht werden ein oder eine Ortsgerichtsvorsteher/in und vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde – durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung – von dem Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von zehn Jahren ernannt. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht.

Die Besetzung richtet sich nach den vorzunehmenden Dienstgeschäften. Beglaubigungen erledigt die Ortsgerichtsvorsteherin bzw. Ortsgerichtsvorsteher allein (in Gemeinden mit mehreren Ortsteilen kann dazu im Einzelfall auch ein dort wohnender Ortsgerichtsschöffe ermächtigt sein), für die Nachlasssicherung ist ein Ortsgerichtsschöffe hinzuzuziehen, bei Schätzungssachen werden drei Ortsgerichtsmitglieder tätig.

Was sind die Aufgaben der Ortsgerichte?

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften

    Die Beglaubigungen des Ortsgerichts haben die Besonderheit, dass sie eine öffentliche Beglaubigung sind. Diese besondere Schriftform ist für bestimmte Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben. 

    Die Unterschriften und Abschriften werden nur beglaubigt, wenn die Personen, die die Unterschriften vollzogen oder die Abschriften vorgelegt haben, im Bezirk des Ortsgerichtes ihren Wohnsitz, ihren ständigen Arbeitsplatz haben, oder wenn dies im Zusammenhang mit anderen, die gleiche Sache betreffenden Beglaubigungen geschieht.

    Die Unterschriftsbeglaubigungen sind insbesondere bei gewissen Grundstücksangelegenheiten (Eintragung und Löschung einer Hypothek oder ähnlichem) sowie bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen durch das jeweilige Ortsgericht möglich.

  • Sterbefallsanzeige

    Der Ortsgerichtsvorsteher erteilt über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, eine Sterbefallsanzeige. Für die erforderlichen Angaben hat der Ortsgerichtsvorsteher bei den Angehörigen oder bei anderen geeigneten Personen unverzüglich Auskunft einzuholen.

  • Sicherung des Nachlasses

    Der Ortsgerichtsvorsteher soll bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn 1. hierzu ein Bedürfnis besteht 2. die Erben unbekannt sind oder 3. ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.

  • Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen

    Das Ortsgericht ist zuständig, auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen der Grundstücke, die in seinem Bezirk liegen, insbesondere bei der Errichtung fester Grenzzeichen mitzuwirken.

  • Schätzungen

    Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert schätzen von: Grundstücken, beweglichen Sachen, Nutzungen eines Grundstücks, Rechten an einem Grundstück, Früchten - die von dem Boden noch nicht getrennt sind; soweit sich die Gegenstände im jeweiligen Bezirk des Ortsgerichts befinden.
    Neben den Bürgerinnen und Bürgern können sich auch die Gerichte an das Ortsgericht wenden

Schiedsamt

„Schlichten ist besser als Richten“ - das ist das Motto der Schiedsämter, die es in jeder hessischen Gemeinde gibt. Das Hauptaugenmerk liegt darin, den sozialen Frieden zwischen zerstrittenen Parteien wiederherzustellen. Schiedspersonen arbeiten streitschlichtend, geduldig und sachlich in unkomplizierter Atmosphäre. Es gelingt dadurch häufig, gemeinsam einen Kompromiss zu erarbeiten, mit dem beide Seiten gut leben können, ohne dass ein Gericht bemüht werden muss. Schiedspersonen werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und vom Vorstand des Amtsgerichts vereidigt. Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen eines gerichtlichen Verfahrens gering.

Was ist die Aufgabe des Schiedsamtes?

Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen im privaten oder beruflichen Umfeld können schnell eintreten. Streitige Situationen kennt jeder. Nicht selten treffen sich die Streitparteien vor Gericht wieder. Prozesse kosten Zeit, Nerven und viel Geld. Darüber hinaus wird das Verhältnis zu dem Streitgegner meist irreparabel gestört – es kommt zum Abbruch aller Kontakte.

Aber nicht jeder Streit muss gleich in einem teuren und langwierigen Prozess ausarten – es geht auch anders!

Die vom Hessischen Schiedsamt angebotene Streitschlichtung ist oft der bessere, gütlichere und auch deutlich kostengünstigere Weg. Schiedsfrauen und Schiedsmänner nehmen in Hessen seit langem diese Aufgaben der außergerichtlichen Streitschlichtung wahr und sind eine bewährte Institution. Mit der Unterstützung einer unparteiischen Schiedsperson können oftmals die Hintergründe der Streitigkeiten aufgeklärt, Missverständnisse ausgeräumt und die Konflikte einvernehmlich bereinigt werden. Das Verfahren ist schnell, kostengünstig und relativ unbürokratisch. Durch die geduldige, sachliche und unkomplizierte Atmosphäre gelingt es sehr häufig, den sozialen Frieden wiederherzustellen und einen gemeinsamen Kompromiss zu erarbeiten, mit dem beide Seiten gut leben können. Die Schiedspersonen üben keinerlei richterliche Funktion aus, sie fällen also kein Urteil, bei dem es immer einen Gewinner und einen Verlierer gibt, sie schlichten Streitigkeiten im Sinne einer beiderseitigen Einigung.