Da uns immer wieder Rückfragen aus der Bevölkerung erreichen, erhalten Sie hiermit einen Überblick über den Betrieb von lärmerzeugenden Geräten und Maschinen.
Generell gilt: Um einen Streit mit dem Nachbarn zu vermeiden - bitte nehmen sie Rücksicht!
Folgende Regelungen bestehen:
Werktags (montags bis samstags) in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr ist es gestattet den Rasen zu mähen, zu vertikutieren, zu bohren oder die Motorkettensäge in Betrieb zu nehmen.
Eine eingeschränkte Regelung gibt es für Freischneider, Grastrimmer bzw. Graskantenschneider, Laubbläser oder Laubsammler. Diese dürfen an Werktagen nur in den Zeiten von 09:00 – 13:00 Uhr und von 15:00 – 17:00 Uhr betrieben werden, sofern sie nicht mit dem Europäischen Umweltzeichen als umweltschonend gekennzeichnet sind.
Aus Rücksicht auf Ihre Nachbarn, insbesondere auf Kleinkinder oder ältere Menschen, bitten wir Sie, während der Mittagszeit von 13:00 – 15:00 Uhr, grundsätzlich nur dringend notwendige Arbeiten durchzuführen.
Eine ausführliche Checkliste zu den Ruhezeiten finden sie im Anhang.
Leistungen, die in Ausübung eines zugelassenen Gewerbes erbracht werden, sind von den genannten Zeiten ausgenommen.
An Sonn- und Feiertagen dürfen sie sich erholen. An diesen Tagen dürfen allgemein keine lärmerzeugenden Geräte im Freien benutzt werden.
Bitte seien sie sich darüber bewusst: Im Falle einer Anzeige kann es im schlimmsten Fall zu einem Bußgeld bis zu 5.000€ kommen.
Sollte es doch, bewusst oder unbewusst, zu Verstößen kommen, weisen sie Ihren Nachbarn doch freundlich auf die erlaubten Zeiten hin. So steht einem harmonischen Miteinander nichts im Wege.
Grundlage ist die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSCHV).