Rückschnitte von Bäumen, Hecken und Pflanzen sind vom 01. März bis 30. September nur in Ausnahmefällen gestattet, um brütende Vögel oder andere Wildtiere bei der Aufzucht ihres Nachwuchses nicht zu stören.
Da uns im Sommer allerdings häufig Hinweise erreichen, dass Hecken, Sträucher und Bäume aus Privatgrundstücken auf die Geh- und Fußwege sowie die Straße hineinragen oder Verkehrszeichen bedeckt sind, bitten wir darum, jetzt nochmal zu Schere oder Säge zu greifen.
Nach dem Straßengesetz gilt Folgendes:
- Das Freilichtprofil (Höhe) an Straßen beträgt 4 Meter. Alles was darunter liegt, muss zurückgeschnitten werden
- Fußwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 Metern frei bleiben, Hecken, Sträucher und Äste müssen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden
- An Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und Anpflanzungen stets so niedrig gehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für Kraftfahrer gewährleistet ist (höchstens 80 cm).
Nutzen Sie jetzt noch die Gelegenheit, bis zum 01. März entsprechende Rückschnittmaßnahmen vorzunehmen. Dadurch tragen Sie dazu bei, dass weder Mensch noch Tier im Sommer unnötig beeinträchtigt werden.