Ortsbeiräte

Die Mitglieder der einzelnen Ortsbeiräte sind ehrenamtlich Tätige. Sie werden von den Bürgern des jeweiligen Ortsteiles gleichzeitig mit den Gemeindevertretern für die Wahlzeit der Gemeindevertretung gewählt. 

Der Vorsitzende trägt die Bezeichnung Ortsvorsteher und wird aus der Mitte des Ortsbeirates von diesem gewählt.

Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den jeweiligen Ortsteil betreffen, zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsteil angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden. 

Die einzelnen Ortsbeiräte halten in unregelmäßigen Abständen öffentliche Sitzungen ab, die Termine hierzu werden im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden amtlich bekannt gemacht.