Bürgerversammlung

gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 15.03.2012

Die Bürgerversammlung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Änderungsverfahrne zum Flächennutzungsplan am 15. März war mit ca. 80 Teilnehmern gut besucht. Nach der Begrüssung, Einführung und Planvorstellung durch Bürgermeisterin Silvia Scheu-Menzer, unseren Umweltbeauftragten Michael Becker und Mathias Wolf vom Planungsbüro Holger Fischer gab es einige interessante Fachbeiträge.

Herr Dr. Mattern vom Ingenieurbüro für Umweltplanung stellte das „tierökologischen Gutachten zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Steuerung von Standorten für Windenergieanlagen in Hünfelden“ vor.

Dr. Ivo Gerhards, RP Gießen, Dez. Regionalplanung, referierte zum Thema „Regionalplanung und Ziellabweichungsverfahren“.

Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen war Thema einer Präsentation von Marion Ruppel, ebenfalls vom RP Gießen, Dez. Immissionsschutz.

Die Veranstaltung fand in einer ausgesprochen sachlichen Atmosphäre statt. Losgelöst von der Thematik „Schwarzstorch“ wurden von den Bürgern Fragen gestellt und Denkanstösse gegeben zu anderen möglichen Projekthindernissen wie dem Drehfunkfeuer „Taunus“ in Limbach und möglichen Bodendenkmälern (Hügelgräber). 

Gegenstand einer Nachfrage aus der Bürgerschaft war die Änderung des Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes gegenüber dem Aufstellungsbeschluß vom 28.04.10 auf Flächen auch außerhalb des Waldes. Es wurde hierzu ausgeführt, dass sich der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes während des Verfahrens aufgrund gewonnener Erkenntnisse – z.B. durch Belange des Artenschutzes wie im Falle des Schwarzstorch-Vorkommens - ändern kann. Der Feststellungsbeschluss, der das Verfahren abschließt, „heilt“ abschließend die vorherigen Beschlüsse.