Flächenanalyse zur Steuerung von Standorten für Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünfelden

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

es wurde in den vergangenen Jahren, in denen die Planung eines Windparkes im Kirberger Wald in der öffentlichen Diskussion stand, immer wieder die Frage nach Standortalternativen außerhalb des Waldes gestellt. 

Dazu folgendes: 

Um den Flächennutzungsplan zur Ausweisung von Flächen für Windenergie zu ändern und eine Ausschlußwirkung auf das übrige Gemeindegebiet darzustellen können, benötigt die Gemeinde ein schlüssigen Gesamtkonzeptes, das sich auf den gesamten Außenbereich erstreckt. In 1998 und 2004 waren von der Gemeinde bereits Standortuntersuchungen für Windenergieanlagen für das gesamte Gemeindegebiet in Auftrag gegeben worden. Seither haben sich die Rechtsnormen geändert – so waren Waldflächen seinerzeit für Windkraftanlagen noch Ausschlußbereiche, heute werden sie als bevorzugte Potenzialflächen gesehen. Auch wurden Abstände und Restriktionsbereiche neu definiert, z.B. durch die Handlungsempfehlungen des Hessischen Wirtschaftministeriums, veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 22/2010. 

Eine Vorrangfläche im Regionalplan schließt die Standorteignung anderer Flächen für Windkraft im Gemeindegebiet grundsätzlich nicht aus.

Im Hinblick auf die Planungssicherheit und die Ausschlußwirkung für das gesamte Gemeindegebiet wurde vom Gemeindevorstand eine „Flächenanalyse zur Steuerung von Standorten für Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünfelden“ beauftragt, die seit Mai 2011 vorliegt. Die Themenkarte zeigt Flächenpotentiale auf unter Berücksichtigung von Ausschluß- und Abstandsbereichen.

Es wurden folgende Nutzungen (in Klammern die einzuhaltenden Abstände) berücksichtigt:

  1. Wohn- und Mischbauflächen (750 zw. 1.000 m)
  2. Sonderbauflächen Erholung / Feriendorf (1.000 m) 
  3. Landwirtschaftliche Aussiedlungshöfe m. Wohnnutzungen, Mühlen (500 m) 
  4. Gewerbliche Bauflächen / Flächen für den Gemeinbedarf (300 m) 
  5. Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (200 m) 
  6. ICE-Strecke Köln/Rhein-Main (200 m) 
  7. Hochspannungsfreileitungen (150 m) 
  8. Flora-Fauna-Habitate = FFH-Gebiete (200 m) 
  9. Naturschutzgebiete (200 m) 
  10. Flugplatz (2.000 m) 
  11. Modellfluggelände (200 m) 
  12. Wasserschutzgebiete Zone I und II 
  13. Vogelschutzgebiete 


Es hat sich gezeigt, dass im Gemeindegebiet nach den derzeit geltenden Normen 4 Freibereiche für die Errichtung von Windenergieanlagen in Bezug auf Abstände zu Siedlungen und anderen Restriktionsbereichen geeignet sind:

Freibereich 1:

Mit 703 ha der mit Abstand größte Bereich, der auch das Plangebiet für den Windpark im Kirberger Wald aufnimmt. Dieser Bereich deckt nahezu komplett den Hünfeldener Wald im südlichen Gemeindegebiet ab. 

Freibereich 2:

60 ha, muss in den Örtlichkeiten genauer überprüft werden. Er befindet sich in der Mühlbachaue in der südlichen Gemarkung Mensfeldens in einer der landschaftsbildlich schönsten Lagen Hünfeldens auf einer Höhe von ca. 180 m üNN.

Freibereich 3:

95 ha, befindet sich in offener, ackerbaulich genutzter Tallage auf einer Höhe von ca. 195 m üNN zwischen Mensfelder Kopf und Linter. Der Bereich ist ebenfalls grundsätzlich aufgrund der Abstandsbereiche für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet, jedoch befindet sich das Plangebiet in einem Vogelschutzgebiet und besitzt eine sehr hohe Wertigkeit für den Vogelzug. 

Freibereich 4:

47 ha, befindet sich südwestlich des Mensfelder Kopfes im Offenlandbereich der Gewanne „Im Pfaffenzehnten“, „Ulmengewann“, „Zwischen Niederneiser Weg und Waldeck“ sowie in den westlichen Forstabteilungen des Mensfelder Waldes. 

Die Themenkarte stellt ausschließlich auf die Darstellung von Restriktionsbereichen und Abstandsflächen ab. Noch nicht berücksichtigt wurden hierbei Ausschlußkriterien aufgrund von weitergehenden Standortuntersuchungen (avifaunistisches und fledermauskundliches Gutachten, Windhöfigkeit, Landschaftsbildanalyse u.a.), die zu einer Reduzierung der ermittelten Freibereiche führen können.

Die Themenkarte „Flächenanalyse zur Steuerung von Standorten für Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Hünfelden“ kann hier geöffnet und auch ausgedruckt werden.

Bei Rückfragen steht Ihnen aus der Bauverwaltung unser Umweltbeauftragter Herrn Michael Becker, unter Tel. 838-38 gerne zur Verfügung.

Hünfelden, den 14.02.2012

Der Gemeindevorstand

gez. Silvia Scheu-Menzer
Bürgermeisterin