Steuern - Gebühren - Beiträge

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Bankverbindungen

Kreissparkasse Limburg

IBAN: DE97511500180080000342 BIC: HELADEF1LIM

Nass. Sparkasse Limburg

IBAN: DE56510500150535084920 BIC: NASSDE55XXX

Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG

IBAN: DE19570928000004062299  BIC: GENODE51DIE

Bescheinigungen im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder

Zur Vorlage beim Finanzamt kann auf Wunsch eine Bescheinigung über die geleisteten Gebühren für die Nutzung der Kindertagesstätten sowie Betreuenden Grundschule ausgestellt werden. Hierbei wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 € erhoben. Die Bescheinigung können Sie bei Frau Schmid (Fachdienst Kindertagesstätten) anfordern.

Einzugsverfahren

Unser Einzugsverfahren ist für Sie vorteilhaft und vereinfacht uns die Abwicklung der Zahlungen. Ihnen entstehen so weniger Kosten als bei einem Dauerauftrag und die Beträge werden pünktlich und in der jeweils korrekten Höhe zu den einzelnen Fälligkeiten eingezogen. Sollten Sie noch nicht an unserem Einzugsverfahren teilnehmen, bieten wir Ihnen hier das Formular zum Download an. 

Fälligkeiten

Grund- und Gewerbesteuer sowie die Verbrauchsgebühren über Wasser und Kanal werden vierteljährlich, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.

Die Hundesteuer wird jährlich zum 01.07. fällig.

Gesplittete Abwassergebühr

Nähere Informationen über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum 01.01.2013 finden Sie hier.

Hebesätze

Grundsteuer A
(land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 
332 v. H.
Grundsteuer B
(bebaute Grundstücke, Bauland)
365 v. H.
Gewerbesteuer380 v. H.

Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.11.2017 wurden die Hebesätze gemäß Hebesatzsatzung zum 01.01.2018 festgelegt.

Hundesteuer

Die Hundesteuer in der Gemeinde Hünfelden beträgt jährlich ab 01.01.2021:

für den ersten Hund 60,00 €
für den zweiten Hund 100,00 €
für jeden weiteren Hund 130,00 €

für gefährliche Hunde 610,00 €

Mahngebühren

Mahngebühren
Auszug aus Anlage 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hesischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Hessische Verwaltungsvollstreckungskostenordnung - HessVwVKostO)

bis zu 250 €einschließlich6 €
bis zu500 €einschließlich11 €
bis zu1.000 €einschließlich15 €
bis zu5.000 €einschließlich25 €
bis zu10.000 €einschließlich30 €
bis zu100.000 €einschließlich50 €

Müllabfuhrgebühren

Die Müllabfuhrgebühren werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Limburg-Weilburg erhoben. Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter www.awb-lm.de .

Bio- und Restabfallsäcke sind im Bürgerbüro der Gemeinde Hünfelden zum Stückpreis von 4,00 € erhältlich.

Säumniszuschläge

Nach § 240 Abgabenordnung

Wird einer Steuerforderung bis zum Fälligkeitstermin nicht nachgekommen, wird ein Säumniszuschlag erhoben. Der rückständige Betrag wird zunächst auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet. Ein Prozent dieses abgerundeten Betrags ergibt den Säumniszuschlag.

Sonstige Abgaben

Verbrauchsgebühr Wasser (inkl. 7% Umsatzsteuer)   2,47 € / m³
Verbrauchsgebühr Kanal  3,02 € / m³
Zählergebühr (inkl. 7% Umsatzsteuer)12,84 € / Jahr
Niederschlagswassergebühr für versiegelte Flächen  0,69 € / qm

Vollstreckungsstelle

Die Vollstreckungen der Gemeinde Hünfelden sind zum 01.01.2020 an den Landkreis Limburg-Weilburg übergeben worden. Zuvor hatte die Gemeinde Hünfelden einen gemeinsamen Vollstreckungsbezirk mit der Nachbargemeinde Selters im Taunus und der Stadt Bad Camberg gebildet. Dieser wurde zum 31.12.2019 aufgelöst.