hier: - Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat gem. § 2 Abs. 1 BauGB in ihrer Sitzung vom 15.11.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Lange Gärten“ im Ortsteil Mensfelden gemäß BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 15.12.2022 bekannt gemacht.
Das Verfahren wird gem. § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Es soll gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 3 BauGB „….. zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum …… in der Abwägung in angemessener Weise Rechnung getragen werden".
Ziel der vorliegenden Planung für den Bebauungsplan ist die Mobilisierung von Flächenreserven bzw. Baulandpotentialen (§§ 1 und 1a BauGB).
Es sollen die städtebaulichen bzw. baurechtlichen Voraussetzungen für eine Umwidmung einer bereits (verkehrlich) erschlossenen Fläche zu Baufläche geschaffen werden. Die Entwicklung der hier in Rede stehenden Fläche beinhaltet somit eine effiziente Nutzung bereits vorhandener Infrastrukturen.
Die vorgesehenen Festsetzungen sollen den Gegebenheiten der angrenzenden Bestandsbebauung entsprechen, um den in Rede stehenden Bereich möglichst homogen in Art und Maß der angrenzenden Bebauung einzubinden.
Die Planung berücksichtigt die Vorgaben des § 1 Absatz 3 BauGB, nach denen die Gemeinde Bebauungspläne aufzustellen hat, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes wird erforderlich und durchgeführt.
Es wird das beschleunigte Verfahren nach den Vorschriften des § 13 a BauGB angewendet. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen, da durch die Planung kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet wird, von einer Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern nicht auszugehen ist und der Schwellenwert von 20.000 m² Grundfläche durch die Änderung nicht überschritten wird.
Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb nachfolgend genannter Fristen gegeben.
Dazu liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung, die Angaben über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung enthält, in der Zeit vom
30. Januar 2023 bis einschließlich 07. März 2023
für insgesamt 37 Tage im Bauamt der Gemeinde Hünfelden, Le Thillay-Platz, 65597 Hünfelden-Kirberg, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht gem. § 3 Abs.2 BauGB öffentlich aus.
Die Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zusätzlich Mittwoch von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Kontaktdaten sind:
Telefon: 06438 – 838-68 (Frau Königstein)
E-Mail: michaela.koenigstein@huenfelden.de
Homepage: www.huenfelden.de
Bzw.: bauleitplanung.hessen.de
Während der Auslegungsfrist hat die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs 2 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Anregungen zum Planvorhaben der Gemeinde können während der Auslegungsfrist innerhalb der Dienstzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die amtliche Bekanntmachung ist vom Zeitpunkt ihres Erscheinens bis zum Ende der Auslegungsfrist, sowie die auszulegenden Unterlagen innerhalb der angegebenen Auslegungsfrist über das Internetportal der Gemeinde Hünfelden unter dem Link: huenfelden.de/rathausverwaltung/bauamt/aktuelle-offenlagen-bauleitplanung-ua.html sowie
über das zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Ingenieurbüro SLE Schönherr) mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB beauftragt worden ist.
Hünfelden, den 13.01.2023
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hünfelden
Silvia Scheu-Menzer, Bürgermeisterin
Nachfolgende Unterlagen stehen in der Zeit vom 30. Januar 2023 bis einschließlich 07. März 2023
zur Einsicht zur Verfügung:
- Bebauungsplan "Lange Gärten"
- Begründung zum Bebauungsplan
13.12.2022
hier: - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1BauGB (Baugesetzbuch)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat gem. § 2 Abs. 1 BauGB in ihrer Sitzung vom
15.11.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Lange Gärten“ im Ortsteil
Mensfelden gemäß BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Den vollständigen Bekanntmachungstext zum Aufstellungsbeschluss einschließlich Plangebietsabgrenzung und Übersichtslageplan finden Sie unter nachfolgendem Link:
Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss B-Plan "Lange Gärten" in Hünfelden, Ortsteil Mensfelden