Entscheidung der Gemeindevertretung

am 26.06.12 zur Projektentwicklung:

Im Rahmen einer nicht öffentlichen Sitzung des Arbeitskreises „Energiezukunft Hünfelden“ hatten sich vier Projektentwicklungs-Unternehmen am 19.06.12 mit ihren Konzepten präsentiert. Darüber hinaus wurden die Mandatsträger mit umfangreichem Informationsmaterial als Entscheidungshilfen versorgt –z.B. Konzept-Präsentationen der vier Anbieter und ausführli-che Informationen des Gemeindevorstandes und der Verwaltung zur Projektentwicklung des Windparkes Hünfeldener Wald.

In ihrer Sitzung am 26.06.12 hat die Gemeindevertretung beschlossen, der Fa. LAND +FORST GmbH aus Wetzlar die Projektentwicklung des Windparkes Hünfeldener Wald in einer gemeinsam mit der Gemeinde zu gründenden Projektentwicklungsgesellschaft zu übertragen. Mit der Vorbereitung und Bearbeitung der Genehmigungsunterlagen (BImSchG-Antrag) soll zeitnah noch in der zweiten Jahreshälfte begonnen werden. 

Der Gemeindevorstand wurde beauftragt, gemeinsam mit dem Unternehmen den Entwurf eines Dienstleistungsvertrages/Pachtvertrages auszuarbeiten und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen. Es soll vertraglich u.a. sichergestellt sein, dass die Gemeinde in allen Phasen der Projektentwicklung und des späteren Betriebes des Windparkes „die Zügel in der Hand hält“. Im weiteren Verfahren soll die Gemeindevertretung im Rahmen ihrer ausschließlichen Zuständigkeit gem. § 51 Hessische Gemeindeordnung (HGO) stets eingebunden werden.