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06.10.2016 14:50 Alter: 7 yrs
Kategorie: Ordnungsamt

Anmeldung einer Veranstaltung

(Anzeige gemäß § 6 des Hess. Gaststättengesetzes sowie für den Brandsicherheitsdienst)


Sehr geehrte Vereinsvorstände,

sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,


da es in der letzten Zeit immer öfter vorkommt, dass Veranstaltungen verspätet oder überhaupt nicht angemeldet werden, weisen wir auf die nachfolgende gesetzliche Vorschrift des Hessischen Gaststättengesetzes für öffentliche Veranstaltung hin: 
 
 

§ 6

Vorübergehender Betrieb eines Gaststättengewerbes

Wer aus besonderem Anlass das Gaststättengewerbe vorübergehend ausüben will, hat dies unter Angabe

1.    seines Namens und Vornamens mit ladungsfähiger Anschrift,

2.    des Ortes und des Zeitraumes der Ausübung des Gaststättengewerbes,

3.    der zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke sowie

4.    der voraussichtlichen Besucherzahl

der zuständigen Behörde spätestens vier Wochen vor Beginn des Gaststättengewerbes schriftlich anzuzeigen.

Dies bedeutet, dass grundsätzlich alle Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter  bei denen Speisen und/oder alkoholische Getränke verkauft oder ausgegeben werden anmeldepflichtig sind.

Das entsprechende Formular für die vorgeschriebene Anmeldung finden sie auf der Homepage der Gemeinde Hünfelden unter Bürgerservice-Formulare & Satzungen. Gerne nehmen wir die Anmeldung auch per E-Mail entgegen.

Sollte zudem vom Gemeindebrandinspektor ein Brandsicherheitsdienst angeordnet werden, ist dieser nach den Vorgaben durchzuführen.

Wir weisen darauf hin, dass § 28 Abs. 2 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes eine Ahndung bei Nichtbeachtung mit einer Geldbuße vorsieht.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt, Frau Natz 06438-83831 oder Frau Weigel 06438-83828, gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen                              

 

Silvia Scheu-Menzer                        

Bürgermeisterin