Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Kreissparkasse Limburg
IBAN: DE97511500180080000342 BIC: HELADEF1LIM
Nass. Sparkasse Limburg
IBAN: DE56510500150535084920 BIC: NASSDE55XXX
Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG
IBAN: DE19570928000004062299 BIC: GENODE51DIE
Zur Vorlage beim Finanzamt kann auf Wunsch eine Bescheinigung über die geleisteten Gebühren für die Nutzung der Kindertagesstätten sowie Betreuenden Grundschule ausgestellt werden. Hierbei wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 € erhoben. Die Bescheinigung können Sie bei Frau Schmid (Fachdienst Kindertagesstätten) anfordern.
Unser Einzugsverfahren ist für Sie vorteilhaft und vereinfacht uns die Abwicklung der Zahlungen. Ihnen entstehen so weniger Kosten als bei einem Dauerauftrag und die Beträge werden pünktlich und in der jeweils korrekten Höhe zu den einzelnen Fälligkeiten eingezogen. Sollten Sie noch nicht an unserem Einzugsverfahren teilnehmen, bieten wir Ihnen hier das Formular zum Download an.
Grund- und Gewerbesteuer sowie die Verbrauchsgebühren über Wasser und Kanal werden vierteljährlich, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.
Die Hundesteuer wird jährlich zum 01.07. fällig.
Nähere Informationen über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum 01.01.2013 finden Sie hier.
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) | 332 v. H. |
Grundsteuer B (bebaute Grundstücke, Bauland) | 365 v. H. |
Gewerbesteuer | 380 v. H. |
Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.11.2017 wurden die Hebesätze gemäß Hebesatzsatzung zum 01.01.2018 festgelegt. |
Die Hundesteuer in der Gemeinde Hünfelden beträgt jährlich ab 01.01.2021:
für den ersten Hund 60,00 €
für den zweiten Hund 100,00 €
für jeden weiteren Hund 130,00 €
für gefährliche Hunde 610,00 €
Mahngebühren
Auszug aus Anlage 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hesischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Hessische Verwaltungsvollstreckungskostenordnung - HessVwVKostO)
bis zu | 250 € | einschließlich | 6 € |
bis zu | 500 € | einschließlich | 11 € |
bis zu | 1.000 € | einschließlich | 15 € |
bis zu | 5.000 € | einschließlich | 25 € |
bis zu | 10.000 € | einschließlich | 30 € |
bis zu | 100.000 € | einschließlich | 50 € |
Die Müllabfuhrgebühren werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Limburg-Weilburg erhoben. Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter www.awb-lm.de .
Bio- und Restabfallsäcke sind im Bürgerbüro der Gemeinde Hünfelden zum Stückpreis von 4,00 € erhältlich.
Nach § 240 Abgabenordnung
Wird einer Steuerforderung bis zum Fälligkeitstermin nicht nachgekommen, wird ein Säumniszuschlag erhoben. Der rückständige Betrag wird zunächst auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet. Ein Prozent dieses abgerundeten Betrags ergibt den Säumniszuschlag.
Verbrauchsgebühr Wasser (inkl. 7% Umsatzsteuer) | 2,47 € / m³ |
Verbrauchsgebühr Kanal | 3,02 € / m³ |
Zählergebühr (inkl. 7% Umsatzsteuer) | 12,84 € / Jahr |
Niederschlagswassergebühr für versiegelte Flächen | 0,69 € / qm |
Die Vollstreckungen der Gemeinde Hünfelden sind zum 01.01.2020 an den Landkreis Limburg-Weilburg übergeben worden. Zuvor hatte die Gemeinde Hünfelden einen gemeinsamen Vollstreckungsbezirk mit der Nachbargemeinde Selters im Taunus und der Stadt Bad Camberg gebildet. Dieser wurde zum 31.12.2019 aufgelöst.