Neues Zuhause für den Kirberger Jugendclub:

Erstes Treffen für interessierte Jugendliche und Unterstützer!

Der Jugendclub in Kirberg bekommt im März 2023 ein neues Zuhause. Im neuen DRK-Gebäude auf der Hünfelder Höhe beziehen wir die voraussichtlichen des zukünfigen Kirberger Jugendtreffs. Gerne möchten wir uns mit euch über die mögliche Organisation und Ausstattung des Jugendclub-Angebotes der Gemeinde Hünfelden austauschen!

Dazu laden wir  alle Jugendlichen ab 14 Jahre und interessierte Unterstützer zu einem Treffen im Voraussichtlich auf die Wiedereröffnung des Jugendzentrums ein:
Mittwoch, 1. Februar 2023, um 18.00 Uhr im neuen Jugendraum
(Industriegebiet Hünfeldener Höhe 16, neue DRK-Halle).

Über eine kurze Rückmeldung zu dem Treffen bis 27.1. würden wir uns freuen, damit wir die Rahmenbedingungen entsprechend gestalten können!
Formlose Anmeldungen bitte an: Georg Schardt oder Anke Völker, 06438 838-39 o. -60 oder per Mail an generationen.soziales@huenfelden.de .

Jugendclubs in Hünfelden:

Dauborn  (Nassauer Str. 68, 06438 921426) Kontakt: Maximilian Siebald
Öffnungszeiten: Do.: 19.00 - 22.00 Uhr + Sa.: 20.00 - 0.00 Uhr

Heringen (Schulstraße 7, 06438/921340) Kontakt: Lukas Reinhardt
Öffnungszeiten: Fr.: 20.00 - 0.30 Uhr

Kirberg
(derzeit nicht besetzt)

Mensfelden  (Remmeltstr. 17, 06431/2120599) Kontakt: Chiara Lenz
Öffnungszeiten: Di.: 19.30 - 22.30 Uhr Fr.: 19.30 - 0.30 Uhr 

Nauheim 
(Oranienstraße 45, 06438/923374) Kontakt: Zoe Hofmann

Neesbach
(Lehmgrube 4, 06438/ 921339) Kontakt: Florian Waldmann
Öffnungszeiten: Fr. + Sa.: 19.00 - 23.30 Uhr

Ohren
 (Dauborner Weg 25, 06438/921341) Kontakt: Jonas Knobloch
Öffnungszeiten: Fr. + Sa.: 19.00 - 0.00 Uhr 

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Info Jugendzentren

In allen Ortsteilen der Gemeinde Hünfelden gibt es offene Jugendtreffs in Trägerschaft des Gemeindevorstandes der Gemeinde Hünfelden, die von Jugendlichen und jungen Erwachsenen verantwortlich geleitet und organisiert werden. (Die Namen der Verantwortlichen und die Öffnungszeiten der jeweiligen Jugendzentren sind oben aufgeführt.)

  • Die Jugendräume sind offen für alle Jugendliche und junge Erwachsene, die sich an die Regeln der Hausordnung halten und den Anweisungen der Verantwortlichen zur Umsetzung dieser Regeln Folge leisten.
  • Aus Rücksichtnahme auf die Nachbarn unserer Jugendzentren soll unnötiger Lärm beim Kommen und Gehen, sowie auch während des Jugendzentrum-Betriebs vermieden werden.
  • Die Organisation des Jugendraum-Betriebs (Raumgestaltung, Reinigung der Räumlichkeiten und deren Zugänge, Müllbeseitigung, Anschaffungen und inhaltliche Angebote) wird gemeinsam mit den Verantwortlichen und den Besuchern des Jugendzentrums im Rahmen der bestehenden Nutzungsvereinbarung besprochen und umgesetzt. Entscheidungen werden in regelmäßigen Vollversammlungen getroffen.
  • Konflikte, die sich aus der Organisation des Jugendzentrums oder unterschiedlichen Interessen ergeben, werden prinzipiell durch Gespräche gelöst.
  • Besucher, die gegen die bestehenden Regeln verstoßen oder sich bei gemeinsamen Aufgaben nicht beteiligen wollen, können von den Verantwortlichen zum sofortigen Verlassen des Jugendzentrums aufgefordert werden, und gegebenenfalls für eine bestimmte Zeit Hausverbot erhalten.
  • Bei groben Verletzungen gegen die bestehenden Regeln kann das Jugendzentrum von den Verantwortlichen mit sofortiger Wirkung geschlossen werden.