Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
viele Vogelarten brüten am Boden oder in Bodennähe, zum Beispiel auf Wiesen und Weiden aber auch auf Randstreifen, an Wegesrändern und in öffentlichen Anlagen unter Hecken und Gebüschen.
Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für die wildlebenden Tiere und deren Nachwuchs werden. Auch Hunde die nicht wildern, können Wildtiere stören oder gefährden.
Leider gehen immer wieder Meldungen bei uns ein, weil Hundehalter Ihre Hunde in der angegebenen Zeit nicht anleinen.
Gemäß § 9, Abs. 4c der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Hünfelden sind Hunde im genannten Zeitraum in der gesamten Gemarkung an der Leine zu führen!
Wir bitten alle Hundebesitzer um konsequente Einhaltung der Anleinpflicht. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann ein Bußgeld bis zu 500 Euro verhängt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Scheu-Menzer
Bürgermeisterin