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05.02.2015 09:03 Alter: 9 yrs
Kategorie: Ordnungsamt

Warum Autos nicht auf Gehwegen parken sollen …


Der Gehweg ist dem Fußverkehr vorbehalten. Eigentlich. Zu dieser Gruppe gehören nicht nur Fußgänger im engeren Sinne, sondern auch Rollstuhlfahrer, Menschen mit Kinderwagen und Radfahrer bis einschließlich dem achten oder zehnten Lebensjahr. Fahrende und parkende Autos auf Gehwegen versperren diesem heterogenen Fußverkehr mit verschiedenen Ansprüchen Verkehrs- und Aufenthaltsraum.
Fußgänger werden durch Falschparker jedoch nicht nur behindert, sondern oft auch gefährdet: Versperren abgestellte Kfz den Gehweg so, dass das Ausweichen der Fußgänger auf die Fahrbahn unumgänglich geworden ist, werden dadurch gefährliche Situationen von diesen Autofahrern provoziert!
Kein Durchkommen zur anderen Straßenseite!
Davon abgesehen, dass das Gehen auf der Fahrbahn in der Regel nicht erlaubt ist, birgt das notgedrungene Verlassen des Gehweges insbesondere Gefahren für Kinder, die zwischen den parkenden Autos keinen Überblick über die Situation auf der Fahrbahn erlangen. Des Weiteren sind Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstuhlfahrer oft in der misslichen Lage, den Barrieren nicht ausweichen zu können. Insbesondere wenn der Fahrbahnrand mit Kraftfahrzeugen „zugestellt“ ist bzw. die Bordsteine zu hoch sind, können diese Verkehrsteilnehmer den Gehweg vor dem abgestellten Kfz nicht verlassen.
Bei vorausschauendem Parken, ist nicht nur dem „Fußgänger“ geholfen, sondern spart ggf. auch das Verwarnungsgeld …