Die herausragende Bedeutung der Erneuerbaren Energien ist in § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) festgelegt. So liegen Bau und Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse und sind als vorrangiger Belang im Rahmen von planerischen Abwägungsprozessen zu berücksichtigen. Mit umfangreichen Gesetzesänderungen auf Bundesebene wurden die gesetzlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Energieziele geschaffen.
Nach dem Wind-an-Land-Gesetz (WindBG) vom 20.07.2022 besteht für jedes Bundesland die Verpflichtung, einen prozentualen Anteil seiner Landesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen. Dieser sogenannte Flächenbeitragswert wurde für Hessen mit 2,2 Prozent festgelegt. Die für die Umsetzung erforderlichen Flächen wurden dementsprechend im Teilregionalplan Energie Mittelhessen 2016/2020 als „Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie“ ausgewiesen. Als planerischer Grundzug ist u.a. festgelegt, dass ein Mindestabstand von 1.000 m zu bestehenden und geplanten Siedlungsgebieten gewahrt werden muss.
Um den Bau von Windenergieanlagen in diese Gebiete zu lenken, gelten hier die Verfahrenserleichterungen im Sinne des § 6 WindBG. Zur verbindlichen Klärung von Vollzugsfragen in diesen Vorranggebieten hat das Land Hessen den Erlass zu „Neureglungen zur Beschleunigung des Windenergieausbaus“ veröffentlicht.
Für das Gemeindegebiet Hünfelden sind im Teilregionalplan Energie Mittelhessen 2016/2020 folgende Windvorranggebiete (VRG) ausgewiesen und mit Windenergieanlagen (WEA) besetzt:
- VRG 1138a Windpark Hünfelden:
- 2 WEA in Betrieb,
- 2 WEA vor Inbetriebnahme, private Betreiber
- VRG 1138b Windpark Hünfelden:
- 2 WEA in Betrieb,
- 1 WEA im Genehmigungsverfahren, private Betreiber,
- VRG 1140 Bürgerwindpark Hünfeldener Wald GmbH & Co. KG:
- 3 WEA in Betrieb,
- 4 WEA im Genehmigungsverfahren.
- 3 WEA in Betrieb,
Im Windvorranggebiet VRG 1140 im Hünfeldener Gemeindewald plant die Projektierung Windpark Hünfeldener Wald GmbH, an der die Gemeinde Hünfelden mit 50 Prozent beteiligt ist, die Erweiterung des Bürgerwindparks Hünfeldener Wald um vier auf insgesamt 7 WEA. Der Antrag für das nach Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderliche Genehmigungsverfahren wurde am 01.08.2024 gestellt.
Der Bürgerwindpark Hünfeldener Wald ist seit Mai 2020 in Betrieb und seither ein Leuchtturmprojekt für kommunale Beteiligung und Wertschöpfung. Die Gemeinde hatte 2013 zusammen mit dem regional ansässigen Projektentwickler Land+Forst GmbH eine Projektierungsgesellschaft gegründet, zwei Jahre später kam die Naturstrom AG als Projektpartner hinzu.
So konnten interessierte Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2020 Kommanditanteile am Bürgerwindpark zeichnen und insgesamt 1,05 Millionen Euro des Stammkapitals als Einlage anbieten. Damit wurde eine 30-prozentige Beteiligung am Kapital und ein über 51-prozentiges Stimmrecht für Bürgerinnen und Bürger erreicht. Die Gemeinde Hünfelden selbst ist mit weiteren 30 Prozent beteiligt, die restlichen 40 Prozent verteilen sich auf die NaturEnergy Hessen GmbH & Co.KG und den Projektierer FH Beteiligungs GmbH. Die Ergebnisse zeigen, dass insgesamt ein hoher Anteil der lokalen Wertschöpfung in der Gemeinde verbleibt. Die Kommune ist Grundstückeigentümerin und nimmt somit die Pacht ein, ebenso erhält sie 100 Prozent der anfallenden Gewerbesteuer. Durch das eigene Invest partizipiert sie zudem direkt an den Gewinnen des Windparks.
Den jährlichen Beteiligungsbericht der Gemeinde Hünfelden über Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts, an denen sie mit mindestens 20 Prozent beteiligt ist, finden Sie hier: