Vereine und Ehrenamt

Volleyballspielerin von hinten

Vereinsdatenbank

Sie wollen sich über die vielfältige Vereinslandschaft Hünfeldens informieren oder suchen nach einem Verein, in dem Sie sich ehrenamtlich engagieren können? Dann werfen Sie einen Blick in die Hünfeldener Vereinsdatenbank...

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Förderung Hünfeldener Vereine

Ob Sport, Kultur, Umweltschutz oder soziale Projekte – die Arbeit der Vereine bringt Menschen zusammen, fördert Engagement und schafft unverzichtbare soziale Bindungen. Das fördern wir!...

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Anerkennungskultur

(Besondere Leistungen / Besonderes Engagement) Sie kennen jemanden, der sich in besonderer Art und Weise um Hünfelden verdient gemacht hat? Dann schlagen Sie diese Person gerne für die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt und der Homepage vor.

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Veranstalterservice

Sie planen als Verein ein Veranstaltung, wissen aber nicht, welche Genehmigungen Sie benötigen. Dann helfen wir Ihnen mit dieser Checkliste weiter...

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Vereinsförderung

Vereine sind die Triebkraft für positive Veränderungen
in unserer Gesellschaft. Daher sollten wir ihre Arbeit
nicht nur würdigen, sondern auch aktiv fördern.

Gemeinsam können wir viel erreichen!

Wichtiges zur Förderung unserer Vereine

Ob Sport, Kultur, Umweltschutz oder soziale Projekte – die Arbeit der Vereine bringt Menschen zusammen, fördert Engagement und schafft unverzichtbare soziale Bindungen. Das fördern wir! Ob Räumlichkeiten, mit personeller Unterstützung, Vergünstigungen für Aktive oder finanziell.



  • Wie fördert die Gemeinde Hünfelden Ihre Vereine?

    • Bereitstellung gemeindeeigener Gebäude und Anlagen
    • Nutzung vereinseigener Turn- und Sporthallen mit Mehrzweck-Charakter (mit finanzieller Unterstützung der Gemeinde zu besonderen Regelungen, Rechten und Pflichten)
    • Bauhofeinsätze zur Unterstützung der Vereine bei der Bewältigung von Unterhaltungs- und Pflegeleistungen oder bei Veranstaltungen nach Absprache
    • personelle Unterstützung und Beratung durch MitarbeiterInnen der Gemeindeverwaltung bei Verwaltungs-, Bau- und Sanierungsangelegenheiten, Veranstaltungsorganisation in sozial relevanten Angelegenheiten
    • Bereitstellung von Wasserfreimengen zur Pflege und Unterhaltung vereinseigener Gebäude und Anlagen laut gemeindlicher Vorgaben
    • freien Eintritt für Gruppen von Kindern und Jugendlichen aller Hünfeldener Vereine (sowie deren Betreuer) in die gemeindeeigenen Schwimmbäder. Sie stehen Vereinen/Gruppen aus Hünfelden, die eng mit den Schwimmbädern verbunden sind, für Veranstaltungen kostenfrei zur Verfügung.
    • Außerdem werden im Rahmen dieser Richtlinien und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Antrag finanzielle Zuwendungen gewährt
  • Welche Voraussetzungen gelten für die Vereinsförderung durch die Gemeinde?

    • Vereine, die beim Amtsgericht im Vereinsregister mit Sitz in der Gemeinde Hünfelden eingetragen sind und zu einer gesunden und zukunftsorientierten sozialen, sportlichen, kulturellen oder infrastrukturellen Entwicklung der Gemeinde beitragen
    • eingetragenen Vereinen mit Sitz in der Gemeinde Hünfelden kann die Förderung verwehrt werden, wenn o.g. Beitrag in der Öffentlichkeit der Gemeinde Hünfelden nicht wahrnehmbar ist. Dies wird in einer Grundsatzentscheidung vom Gemeindevorstand entschieden.
    • Von der Gemeinde Hünfelden geförderte Vereine müssen bei Veröffentlichungen (Homepage, Info-Flyer, Presseartikel, Öffentlichkeitsarbeit…) einen erkennbaren Bezug zur Gemeinde Hünfelden aufweisen. 
    • Für Vereine, die Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, ist ein Nachweis über die Unterzeichnung und Einhaltung der Vereinbarung mit dem Landkreis Limburg-Weilburg zum Schutz vor sexuellem Missbrauch (§8a KJHG) Voraussetzung für den Erhalt der Förderung.
    • Gruppierungen mit vereinsähnlichem Charakter können auf Antrag beim Gemeindevorstand in die Vereinsförderung aufgenommen werden.
    • Der Antrag muss jeweils bis spätestens 15. Mai für das zurückliegende Jahr gestellt werden (für 2024 bis spätestens 15.5.2025).
  • Welche finanzielle Förderung gewährt die Gemeinde?

    • Nach Anzahl Mitglieder: 1,00€ je Mitglied - zusätzlich 5,00€ je Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 
    • Im Rahmen der Jugendförderung erhalten die Vereine Zuschüsse für durchgeführte mehrtägige Jugendfahrten und -freizeiten in Höhe von 1,00€ pro Teilnehmer/Tag, maximal jedoch 300€ pro Jahr.
    • Kauf langlebiger Gerätschaften (z.B. für Sportgeräte, Musikinstrumente, Gerätschaften, die ausschließlich dem Vereinszweck dienen) von bis zu 20% der zuwendungsfähigen Kosten, max. 500,00€ pro Verein und Jahr
    • Teilnahme an sportlichen und kulturellen Wettbewerben auf Bundesebene: Zuschuss in Höhe von 20,00€ pro Teilnehmer / pro teilgenommenen Wettkampftag
    • Zuschüsse zu Personalkosten (Übungsleiter, Dirigenten, Referenten o.ä.): einen jährlichen Zuschuss von 50,00€ je lizenzierten Übungsleiter. 
    • Zuschuss zur Anschaffung von Fahrzeugen von Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Generationenhilfe): einen festgelegten Zuschuss in Höhe von 20% (max. 5.000,00€). Dieser Zuschuss wird, je Hilfsorganisation, max. alle 8 Jahre gewährt.
  • Was gilt bei Vereinsjubiläen?

    • Vereinen kann für ein Vereinsjubiläum ein Zuschuss gewährt werden
      • 25, 50, 75 Jahre 200 € 
      • ab 100 Jahre alle 25 Jahre 300 € 
    • Dieser wird nicht bei Jubiläen einzelner Vereins-Abteilungen gewährt 
    • Veranstaltungen von überörtlicher Bedeutung (Teilnahme von mind. 2 Vereinen / Gruppierungen aus anderen Bundesländern) werden mit 150,00 € bezuschusst. 
  • Welche Förderung gibt es zur Pflege, Unterhaltung, Sanierung und dem Bau von Gebäuden und Anlagen?

    • für die Pflege und Unterhaltung werden je nach Größe der Anlage jährlich Pauschalen
      zwischen 100€ (kleine Anlage, wie z.B. Hundeübungsplatz oder Kegelsportanlage) und 400 € (große Anlage, wie Sportplatz oder Motorsportgelände) gezahlt
    • die Pflege und Unterhaltung von Vereinsgebäuden wird mit 1,50 €/m3 umbauten Raum bezuschusst,
      Reithallen, Geflügelzuchtanlage und Vereinsheime auf den Sportanlagen pauschal mit 200,00 €,
      Spothallten mit DGH- bzw. Mehrzweckcharakter mit 2,50 €/m3 umbauten Raum
    • Der Zuschuss zu Investitionen beim Bau und der Sanierung vereinseigener Gebäude und Sportanlagen beträgt 20%. Eigenleistungen werden mit 2,00 € je Stunde bezuschusst.
    • Für die Anschaffung von Mäh- und Kunstrasen-Pflegegeräten wird ein Sonderzuschuss von 50%, höchstens jedoch 5.000,00 € (innerhalb von 10 Jahren), gewährt.

    Nähere Informationen auch zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte der geltenden Richtlinie.

  • Was ist bei der Beantragung außerdem zu beachten?

    • Bitte nutzen Sie ausschließlich die nebenstehenden Formulare.
    • Reichen Sie nur Belege ein, die sich konkreten Punkten der Richtlinie zuordnen lassen.
    • Für investive Bau- und Sanierungsmaßnahmen können nur Belege berücksichtigt werden, die einem bestimmten Gebäude / einer bestimmten Anlage zuzuordnen sind.
    • Sonderzuschüsse sowie Bau- und Sanierungsmaßnahmen ab 5.000,00 € können nur dann ausbezahlt werden, wenn sie bis spätestens 1.9. des Vorjahres der Zuwendungsleistung angemeldet wurden.
  • Gibt es über die Förderung der Gemeinde hinaus Möglichkeiten der Förderung?

    Der Landkreis Limburg-Weilburg stellt im Rahmen seines Haushaltsplanes Vereinsfördermittel in Säule E des Zukunftsfonds Limburg-Weilburg, Stark und Innovativ, zur Verfügung. Dadurch soll die wichtige soziale, gesellschaftliche, kulturelle, sportliche und gesundheitliche Bedeutung der Arbeit in den Vereinen bestätigt werden.

    Die Vereinsförderung im Rahmen dieser Richtlinie ist eine freiwillige Leistung des Landkreises und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit personeller, materieller und finanzieller Mittel. Die finanzielle Ausstattung der Säule E wird im Rahmen der Haushaltsplanung festgesetzt.

    Förderfähige Maßnahmen und Antragsverfahren sind in den Richtlinien zur Förderung der Vereine des Landkreises Limburg-Weilburg (Säule E) geregelt.

    WICHTIG: Die Antragsfrist für die Vereinsförderung des Landkreises Limburg-Weilburg - Säule E - endet jährlich Mitte Mai für das laufende Jahr. Später eingehende Anträge können leider für diese Förderung nicht mehr berücksichtigt werden.

    Antragsformular (pdf)

Veranstalterservice - an alles gedacht?

Sie planen als Verein ein Veranstaltung, wissen aber nicht, welche Genehmigungen Sie benötigen. Dann helfen wir Ihnen mit dieser (kurzen) Checkliste weiter:

  • Sie möchten Ihre Veranstaltung im Gemeindegebiet mit Plakaten bewerben?
    Dann benötigen Sie eine Plakatiergenehmigung.
  • Sie planen, Lebensmittel und Getränke zum Verkauf anzubieten?
    Dann benötigen Sie eine Ausschankgenehmigung.
  • Bitte denken Sie bei der Planung Ihrer Veranstaltung auch auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und informieren Sie sich über die geltenden Gesetzgebungen und Kooperationsmöglichkeiten mit der Gemeinde.
  • Für größere Veranstaltungen kann bei der Gemeinde (Ordnungsamt) eine Notfallbox ausgeliehen werden, die durch Notfallbeschilderung, Kommunikationsgeräte, Warnwesten... eine größere Sicherheit ermöglicht.
  • Bei Straßenveranstaltungen (Karnevalszügen, St. Martins-Zug etc.) benötigen Sie ggf. eine Straßensperrung (verkehrsrechtliche Anordnung) und Absperrungen (Betriebshof).
  • Denken Sie auch daran, dass Sie bei der Umrahmung Ihrer Veranstaltung mit Musik GEMA-pflichtig werden.
  • Für gebuchte Künstler können außerdem Künstlersozialkasse, für Künstler aus dem Ausland unter Umständen auch Ausländersteuer fällig werden.
  • Gerne können Sie Ihre Veranstaltung auch in unserem Veranstaltungskalender veröffentlichen und bewerben.